Marktrat stimmt gegen den Bau von zwei Minihäusern in Babenhausen
Plus Grundsätzlich stehe man neuen Wegen aufgeschlossen gegenüber, heißt es im Marktrat Babenhausen. Warum der Bauantrag von Minihäusern trotzdem abgelehnt wurde.
Gegen drei Stimmen hat der Marktrat den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von zwei Minihäusern auf einem Grundstück im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B2-Gewerbegebiet westlich der Ulmer Straße abgelehnt. In diesem Bereich setze der Bebauungsplan die Errichtung von Doppel- oder Reihenhäusern fest. Der Bauherr plane aber zwei freistehende Häuser und beantrage deshalb eine Befreiung vom Bebauungsplan, informierte Bürgermeister Otto Göppel. Da zwischen den beiden Gebäuden nur ein Abstand von drei Metern vorhanden sein soll, wäre außerdem eine Abweichung von den Abstandsflächen notwendig. Darüber werde das Landratsamt Unterallgäu als Bauaufsichtsbehörde entscheiden.
Grundsätzlich stehen sie neuen Wegen aufgeschlossen gegenüber, aber nicht an diesem Platz, signalisierten einige Markträte. Andere Gremiumsmitglieder sind der Meinung, dass dieses Vorhaben städtebaulich überhaupt nicht in dieses Gebiet passen, zumal dafür eine Änderung des geltenden Bebauungsplans erforderlich sei. Hier gehe es nicht nur um fehlende Abstandsflächen, sondern auch um geltende Brandschutzvorschriften, war aus den Reihen der Räte zu hören.
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