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Memmingen/Bellenberg: Urteil zum Totschlag in Bellenberg: Mann muss mehrere Jahre in Haft

Memmingen/Bellenberg

Urteil zum Totschlag in Bellenberg: Mann muss mehrere Jahre in Haft

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    Am Tag nach der schrecklichen Tat im vergangenen September hatten Bekannte am Haus der Getöteten Blumen und Kerzen abgelegt.
    Am Tag nach der schrecklichen Tat im vergangenen September hatten Bekannte am Haus der Getöteten Blumen und Kerzen abgelegt. Foto: Franziska Wolfinger (Archivbild)

    Im Prozess um die getötete Bellenbergerin ist am Landgericht Memmingen nun das Urteil gefallen. Der Angeklagte, der die 57-Jährige im September vergangenen Jahres mit Tritten gegen den Kopf getötet hat, muss für insgesamt sieben Jahre ins Gefängnis.

    Es war eine angespannte Stimmung im Gerichtssaal, in dem der Angeklagte auf die Verkündung seines Urteils wartete. Im Zuschauerbereich saßen neben einigen Angehörigen und Bekannten der Getöteten auch seine Ehefrau und Mutter seiner beiden kleinen Töchter. Mit rund zwanzigminütiger Verspätung begann der letzte Termin dieses Prozesses. Nach dem umfangreichen Geständnis des Angeklagten war schon zu Beginn des Prozesses klar, dass es zum Urteil "schuldig" keine Alternative geben würde. Offen war nur die Höhe der Gefängnisstrafe, die bei Totschlag zwischen 5 und 15 Jahren liegt. Warum sich das Gericht auf sieben Jahre festgelegt hatte, begründete der Vorsitzende Richter Christian Liebhart in seiner knapp halbstündigen Urteilsbegründung.

    Totschlag in Bellenberg ging ein erbitterter Streit voraus

    "Auf den ersten Blick ist das eine grausame, tragische Tat. Wenn man näher hinschaut, ist es aber nicht so einfach", sagte der Richter zu Beginn seiner Ausführungen und schilderte dann noch mal den Ablauf der Tat. Vom Hauskauf, der sich als Fehlinvestition entpuppt hatte, weil das Gebäude in weit schlechterem Zustand war als zunächst erkennbar. Vom Disput, der zwischen der 57-jährigen Hausverkäuferin und dem Angeklagten entbrannte, weil der Kaufpreis - auch weil eine noch eingetragene Grundschuld auf dem Gebäude es verhindert hatte - nicht so schnell bezahlt wurde, wie die Frau das wollte. Wie die Situation am 7. September vollkommen eskalierte, als die Frau das Anliegen des Mannes, vom Vertrag zurückzutreten beziehungsweise den Kaufpreis zu mindern, harsch abwies. Mit einem Lachen und einer kränkenden Bemerkung hatte sie die Bitte des Familienvaters quittiert. Nach einem Gerangel, bei dem die Bellenbergerin zu Boden ging, trat der Angeklagte mehrfach gegen ihren Kopf.

    Ein 35-Jähriger musste sich vor dem Landgericht Memmingen verantworten.
    Ein 35-Jähriger musste sich vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Foto: Franziska Wolfinger (Archivbild)

    Was bei der Bestimmung des Strafmaßes am Ende zugunsten des Angeklagten gewertet wurde: Bald nach der Tat hatte sich der 36-Jährige bei der Polizei gestellt. Nachdem er die Frau getötet hatte, verließ er zunächst das Haus in Bellenberg - in der Absicht, nun auch sich selbst zu töten. Am Telefon konnte ihn seine Ehefrau überzeugen, stattdessen zur Polizei zu gehen.

    Der Täter hatte laut Gericht nicht geplant, die Frau umzubringen

    Im Prozess ging es zu einem großen Teil auch um den psychischen Zustand, in dem sich der 36-Jährige vor und während der Tat befunden hatte. Ein psychiatrischer Gutachter ging von einer mittelgradigen depressiven Episode aus. Der Hauskauf und die damit verbunden große Kreditaufnahme belasteten den Mann, genauso wie die Tatsache, dass seine Dienstzeit bei der Bundeswehr, wo er gern weiter gearbeitet hätte, zu Ende ging. Versagensängste und Schlaflosigkeit plagten den Mann. Der Gutachter sah zumindest die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten beeinträchtigt. Die Tat weise Merkmale einer Impulstat auf, hieß es. Richter Liebhart stellte noch fest, dass der Angeklagte im Moment der Tat zwar mit der Absicht, die Frau zu töten, zugetreten hatte. Geplant war die Tötung jedoch nicht.

    Den Ausführungen der Nebenklage-Vertreterin Ulrike Mangold folgte das Gericht nicht. Die Anwältin plädierte auf Mord und damit eine 15-jährige Gefängnisstrafe. Liebhart sah keines der Mordmerkmale erfüllt. Der Angeklagte sei weder heimtückisch vorgegangen, noch habe er eine Arglosigkeit seines Opfers ausgenutzt. Auch niedere Beweggründe würden nicht vorliegen, meinte Liebhart. Doch auch die mildernden Umstände, mit denen die Verteidiger Ralph Walker und Florian Falkenroth eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten forderte, sah der Vorsitzende Richter nicht. Seine Bewertung lag dafür nah an den von Staatsanwalt Daniel Theurer geforderten acht Jahren.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

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