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  3. Neu-Ulm/Weißenhorn: Falsche Masken-Atteste benutzt? Gericht spricht Elchinger Ehepaar frei

Neu-Ulm/Weißenhorn
24.05.2022

Falsche Masken-Atteste benutzt? Gericht spricht Elchinger Ehepaar frei

Ein Ehepaar aus Elchingen musste sich vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Der Vorwurf: Die beiden wollten mit gefälschten Attesten die Maskenpflicht umgehen.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Ein Ehepaar nimmt Ende 2020 ohne Corona-Schutzmaske an einer Versammlung in Weißenhorn teil. Wegen vermeintlich gefälschter Atteste standen sie nun vor Gericht.

Es ist der 18. Dezember 2020, die Hochphase der Corona-Pandemie. Ein Elchinger Ehepaar besucht eine Versammlung auf dem Weißenhorner Kirchplatz. Wie sie später aussagen, wollen sie dort die Rede ihres behandelnden Zahnarztes hören. Zu diesem Zeitpunkt gilt auf öffentlichen Plätzen in Bayern noch die Maskenpflicht. Deshalb prüft die anwesende Polizei diejenigen Versammlungs-Teilnehmer, die sich ohne dieselbe auf dem Kirchplatz aufhalten. Unter den Kontrollierten sind auch die Elchinger Ehegatten, sie tragen keine Masken, vorgeblich aus gesundheitlichen Gründen. Erste Zweifel an der Echtheit der Bescheinigungen kommen auf.

Danach erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die 48-Jährige und ihren 52-jährigen Mann. Der Vorwurf: Das Ehepaar soll sich bei einer Ärztin aus Weinheim unweit von Mannheim sogenannte Gefälligkeitsatteste besorgt haben. Das sind Atteste, die ein Arzt ohne vorherige Sichtung des Patienten ausstellt – natürlich mit finanzieller Gegenleistung. Nun mussten sich beide vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Nach einer langatmigen Verhandlung sprach der Vorsitzende Richter Thorsten Tolkmitt die Elchinger frei.

Richter Tolkmitt: "Können nicht beweisen, ob es Gefälligkeitsatteste waren"

"Im Kern geht es nicht um die Frage, ob die Angeklagten aus medizinischer Sicht wirklich einer Befreiung von der Mund-Nasen-Bedeckung bedurft hätten", erklärt Tolkmitt das Urteil. "Das haben wir nicht zu beurteilen." Vielmehr sei der entscheidende Punkt, ob das Ehepaar sich bewusst Gefälligkeitsatteste bei der Ärztin geholt hätte, ohne aber jemals bei dieser gewesen zu sein. Nach der Sichtung der Beweise sei davon auszugehen, dass die beiden aber vor Ort waren, so der Richter. "Zumindest können wir Gegenteiliges nicht beweisen."

Die ganze Geschichte mutet teilweise dubios an. Laut den Angeklagten litten beide unter Krankheiten, die das Tragen einer Maske unmöglich machten. "Wenn ich eine Maske trage, kann ich massive Schäden bekommen", behauptete die 48-Jährige vor Gericht. Auch ihr Mann legte dar, er sei durch zwei Lungenentzündungen so geschädigt, dass es ihm unmöglich sei, eine Maske zu tragen. Deshalb besorgten sich beide Anfang Dezember 2020 ein Diagnoseattest bei einer Weinheimer Ärztin. Ihr früherer Hausarzt sei kurz zuvor in Rente gegangen. Dass die beiden über 200 Kilometer zu ihrer neuen Ärztin gefahren sein sollen, um sich Atteste ausstellen zu lassen, ließ die Staatsanwaltschaft zweifeln. Der Grund sei laut dem Ehepaar aber einleuchtend, denn beide bevorzugten alternative Heilmethoden und diese würden von keinem Arzt in der Region angeboten.

Ärztin soll falsche Atteste für knapp 4400 Patienten ausgestellt haben

So weit, so gut. Problem nur: Wenige Monate darauf kam heraus, dass die Weinheimer Ärztin massenhaft falsche Atteste ausgestellt haben soll. Knapp 4400 Patientinnen und Patienten sollen sie per Mail kontaktiert haben, um eine Befreiung von der Maske zu erhalten. Abgelaufen sei dies alles ohne tatsächlichen Arztbesuch, die meisten sollen ihr Attest sozusagen mit einer Mail bestellt und anschließend fünf Euro überwiesen haben.

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Die Angeklagten behaupteten felsenfest von der Betrugsmaschinerie nichts gewusst zu haben und legten dem Gericht hierfür vermeintliche Bestätigungen vor, um ihre Aussagen zu belegen. Mailverkehr mit der Ärztin konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Ob dies daran lag, dass es einfach keinen Mailverkehr gegeben habe, wie vom Ehepaar behauptet, oder ob die Mails von der Ärztin gelöscht wurden, ist unklar. Die Mannheimer Ermittler konnten nicht mehr alle Unterlagen und Mails aus jener Zeit vorfinden. Nur die Kontoauszüge mit den Geldtransfers konnten gänzlich sichergestellt werden.

Als letztes Wort sagte der Angeklagte: "Wir sind anständige Leut', wir machen so etwas nicht." Gegenteiliges konnte vom Gericht nicht nachgewiesen werden. Seine Ehefrau nahm den darauffolgenden Freispruch mit Tränen in den Augen entgegen.

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