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  3. Finanzaffäre: Derivate, Swap und Doppelswap

Finanzaffäre
28.12.2011

Derivate, Swap und Doppelswap

Viele "Finanzprodukte" verstehen nicht einmal mehr die Banker selber. Im Zusammenhang mit der Landsberger Finanzaffäre sind Bezeichnungen wie Swap, Derivate, Zinscaps und Doppelswap aufgetaucht. Wir erklären die wichtigsten Begriffe.

Derivate sind Finanzinstrumente, deren Preis oder Wert von den künftigen Kursen oder Preisen anderer Handelsgüter, Wertpapiere oder Zinssätze abhängt. Vereinfacht ausgedrückt sind Derivate an Entwicklungen gekoppelte Verträge, die börslich oder außerbörslich abgeschlossen werden können.

Zinstauschgeschäfte sind spezielle Varianten von Zinsderivaten, bei denen zwei Vertragspartner vereinbaren, Zinssätze zu tauschen. Übliche Zinstauschgeschäfte sind Zinsswaps. Dabei wird vereinbart, zu bestimmten Zeitpunkten Zinszahlungen zu tauschen. Zinstauschgeschäfte dienen vor allem der Absicherung gegen Schwankungen am Geld- und Kapitalmarkt.

Ein Zinsswap ist ein Zinsderivat, bei dem zwei Vertragspartner vereinbaren, zu bestimmten zukünftigen Zeitpunkten Zinszahlungen auf festgelegte Nennbeträge auszutauschen.

Zinscaps sind Zinsderivate mit optionalem Charakter. Bei einem Zinscap erhält der Käufer am Ende jeder Periode, in der der vereinbarte Referenz-Zinssatz über dem vereinbarten Basiswert liegt, eine Zahlung.

Swaptions sind Optionen, die es dem Käufer gegen die Zahlung einer einmaligen Prämie erlauben, zu einem bestimmten Zeitpunkt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zu festgelegten aufeinanderfolgenden Zeitpunkten in einen Zinsswap einzutreten. Der Kunde erhält das Wahlrecht einen Swap in Anspruch zu nehmen und zahlt dem Verkäufer der Swaption (Stillhalter) eine Prämie.

Ein Doppelswap ist keine Zinsreduzierung, sondern nur eine Liquiditätsverschiebung, indem die Vorfälligkeitsentschädigung verteilt wird.

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