Bei der Jugendarbeit ist Kontrolle besser
Neues Kinderschutzgesetz fordert von Ehrenamtlichen ein Führungszeugnis. Das sagen die Vereine zu dieser Regelung
An einer praktikablen Lösung werde noch gearbeitet, sagt der Leiter des Jugendamts am Landratsamt in Günzburg, Martin Hannig. Fakt sei, dass Vereinsvorsitzende oder Verantwortliche sich von ihren ehrenamtlichen Übungs- und Gruppenleiter ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen und es einsehen müssen. Das sei auch über den Kreisjugendring kommuniziert worden.
Im erweiterten Führungszeugnis sind sensible Daten enthalten: Beispielsweise, ob jemand seine Aufsichtpflicht vernachlässigt oder Schutzbefohlene misshandelt hat. Werden Helfer damit nicht unter Generalverdacht gestellt? „Wer nichts zu verbergen hat, wird damit kein Problem haben“, meint Hannig. Im nächsten Schritt müssen die Vereine gegenüber dem Jugendamt versichern, dass die Verpflichtung eingehalten wurde. „Grundsätzlich sollte aber jegliche Gruppierungen so verfahren“, sagt Hannig. „Der Kinderschutz ist ein hohes Gut, das von allen einzuhalten ist.“
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