Feuerwehr kritisiert Ratsentscheidung
Gemeinde soll Generator als Ausrüstungsgegenstand für die Sicherheit der Öffentlichkeit beschaffen
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Deisenhausen ging es unter anderem auch um die Beschaffung eines zusätzlichen Stromerzeugers für das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF). Da der Feuerwehr ein Fahrzeug mit funktionsfähigem Aggregat zur Verfügung stehe und der zweite Stromerzeuger ein Zusatzgerät darstelle, sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus, dass sich der Verein und die Gemeinde die Kosten jeweils zur Hälfte teilen (wir berichteten). Zu diesem Thema hat sich jetzt die Feuerwehr Deisenhausen zu Wort gemeldet.
Das TSF sei nicht voll vom Verein beschafft worden, sondern je zur Hälfte von Feuerwehrverein und Gemeinde. Es sei nicht ein „Spielzeug“ des Vereins, sondern es sei bei der Beschaffung auch von der Feuerwehrinspektion befürwortet worden, um der Gemeindepflicht (BayFwG Art.1, Abs.1 & 2, Aufgaben der Gemeinde) nachzukommen und in Eigenleistung der aktiven Wehr ausgebaut worden. Der Stromerzeuger sei nicht defekt, sondern dürfe im jetzigen Zustand nicht mehr im Feuerwehrdienst eingesetzt werden, da er nicht die geforderte DIN aufweise. Der Preis des neuen Stromerzeugers, der am wirtschaftlichsten sei, liege bei 3390 Euro (inklusive Mehrwertsteuer), nicht bei rund 4000 Euro. „Eine „große Mehrheit“ sehen wir bei einem 6:4-Abstimmungsergebnis nicht“, betont die Feuerwehr.
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