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  3. Gemeinderat: Weniger zahlen für Wasser- und Kanalerschließung

Gemeinderat
17.11.2020

Weniger zahlen für Wasser- und Kanalerschließung

In Waltenhausen wurden die entsprechenden Gebührensatzungen neu kalkuliert, was künftige Projekte verbilligt

Unter erweiterten Auflagen, Mund-Nasen-Schutz und Abstandsregeln tagte der Gemeinderat Waltenhausen vor Kurzem wieder im geräumigen Bürgerheim, das reichlich Platz bietet. Eine weitere Besonderheit ergab sich zum wichtigsten Punkt der Tagesordnung, „Kalkulation der Wasser- und Kanalherstellungsbeiträge (Globalberechnung)“, indem der Vortrag zu den Berechnungsgrundlagen mittels Videoschaltung durch Michael Schulte von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder, Veitshöchheim, erfolgte. Dank der präzisen Vorbereitungen durch Dieter Gumpinger, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, erhielten die Ratsmitglieder in der folgenden Präsentation sowohl im Redebeitrag als auch in der Darstellung der Zahlen, die als Berechnungsgrundlage herangezogen wurden, ausführliche Informationen zur aktuellen Globalkalkulation der Beiträge. Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) erhebt jede Kommune zur Deckung des Investitionsaufwandes für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Entwässerungseinrichtung Beiträge von den Eigentümern der angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke.

Bürgermeister Alois Rampp wies darauf hin, dass die neuen Beitragssätze nicht für bestehende Anlagen, sondern auf künftige Neubauten oder An- oder Umbauten (zum Beispiel Ausbau des Dachgeschosses) an bestehende Gebäude angewendet werden. Wie aus den Ausführungen von Schulte hervorging, wurden für die vorliegende sogenannte Globalberechnung zahlreiche Kriterien herangezogen. Zu bemerken sei, dass die Kalkulation der Kanalherstellungsbeiträge nur für Waltenhausen gelte, während die Kalkulation zur Wasserversorgung die Gesamtgemeinde mit den Ortsteilen Hairenbuch und Weiler betreffe. Das Ergebnis aus der Globalberechnung bezifferte Schulte wie folgt: a) Entwässerung: Grundstücksflächenbeitrag neu 0, 85 Euro pro Quadratmeter (bisher 0 Euro), Geschossflächenbeitrag 20,77 Euro pro Quadratmeter (bisher 26 Euro); b) Wasserversorgung: Grundstücksflächenbeitrag 0,79 Euro pro Quadratmeter (bisher 0,50 Euro), Geschossflächenbeitrag 4,51 Euro pro Quadratmeter (bisher 4 Euro).

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