Heftige Debatte um Gasthausplanung
Als Georg Bollinger auf die Sitzbänke blickt, die fertig in seiner Schreinerei in Muttershofen stehen, kommt Wehmut auf. Rund 250 Stunden habe er an Möbeln gearbeitet, die ein Teil der Ausstattung für das von ihm geplante neue Gasthaus im Ziemetshauser Ortsteil Bauhofen hätten sein sollen. Doch aus seinem Traum wird wohl nichts werden.
Bollinger will das Vorhaben nicht mehr weiter verfolgen. Heftig kritisiert er in diesem Zusammenhang das Landratsamt, das seine Planung durch verschiedene Auflagen unmöglich gemacht habe. Das Landratsamt weist die Kritik zurück. Man habe keine überzogenen Auflagen formuliert und sei nach wie vor gesprächsbereit.
Der 59-jährige Georg Bollinger betrieb bis zum Jahr 2004 eine Schreinerei im Ziemetshauser Ortsteil Muttershofen. Dann habe er aus gesundheitlichen Gründen diese Tätigkeit aufgeben müssen. In der Folgezeit nahm die Planung, in Bauhofen ein neues Wirtshaus zu errichten, immer mehr Gestalt an. Es sollte eine Almwirtschaft im rustikalen Stil, wie man ihn oft in den Bergen antrifft, werden. Das Wirtshaus sollte dort errichtet werden, wo früher die abgerissene Dorfgaststätte stand. Im April 2007 reichte er eine erste Bauvoranfrage ein. Im September 2007 habe es dann einen Ortstermin mit Mitarbeitern des Landratsamtes gegeben. Hier sei von den Vertretern des Landratsamtes der Wunsch geäußert worden, in diesem Bereich nicht nur das Wirtshaus, sondern ein weiteres Gebäude zu errichten. Dieses solle vorne an der Straße stehen, um die Baulücke zu schließen. "Ich habe dem zugestimmt und umgeplant", sagt Bollinger. Dann habe er einen Bauantrag eingereicht. Vorne sollte ein Gebäude mit zwei Doppelzimmern und Ferienwohnung entstehen. Im hinteren Bereich sei die Gaststätte geplant gewesen. Mit 50 Sitzplätzen, einer Pächterwohnung, ergänzt durch einen Biergarten mit Blick zum Wald. Ferner seien auf dem Grundstück 15 Stellplätze vorgesehen gewesen. Im Juni 2008 wurde die Planung vom Landratsamt genehmigt: Aber dabei hieß es: "Die Errichtung dieses Gaststätten- und Wohngebäudes darf im Hinblick auf ein geschlossenes Straßenbild zeitgleich oder erst nach Errichtung des straßennahen Wohnhauses ... erfolgen." Bollinger ging von einer Investition von rund 450 000 Euro für die Gastwirtschaft aus. Aber zeitgleich noch das zweite Gebäude bauen? Dies sei finanziell nicht machbar.
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