Heimkehr vom Biergarten lieber ohne Rad
Wer für die Fahrt zur Kneipe oder zum Biergarten das Fahrrad wählt, trifft nicht die beste Wahl, warnt Peter Reinbold, Sprecher im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn nach einem Unfall, den der genossene Alkohol mitverursacht, könne die private Unfallversicherung die Zahlung verweigern.
Die Privathaftpflichtversicherung bleibe trotz Alkohol zuständig für die bei anderen angerichteten Unfallschäden. Peter Reinbold empfiehlt daher, Ansprüche anderer an die eigene Versicherung weiterzuleiten. Denn eine Schlechterstellung wegen des Alkohols gebe es nicht. Die Versicherungskaufleute meinen aber, dass zum zünftigen Sommerabend mit Bier auch der Vorsatz gehört, den Heimweg zu Fuß oder mit dem Taxi anzutreten.
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