Hat Angestellte des Ringeisen-Werks einen Behinderten sexuell belästigt?
Ein Bewohner der Behindertenstätte des Ringeisen-Werks sagt, eine Angestellte habe ihn sexuell belästigt. Ihr Arbeitgeber entlässt sie. Vor Gericht ist der Fall nicht mehr so klar.
Mi einem schlimmen Verdacht wurde eine 34 Jahre alte Leiterin einer Behindertenwohngruppe vor der Kammer des Arbeitsgerichts in Neu-Ulm konfrontiert. Ein Bewohner in Ursberg hatte der Frau vorgeworfen, sie habe ihn sexuell belästigt. Die Vorgesetzten der Frau vom Dominikus-Ringeisen-Werk hatten sofort eine fristlose Kündigung ausgesprochen und Strafanzeige gestellt. Die Klägerin hatte die Vorwürfe bestritten und setzte sich gerichtlich gegen die Kündigung zur Wehr. In Neu-Ulm einigte man sich nun auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Abfindung.
„Wir haben es hier mit einer ganz schwierigen Situation zu tun. Das liegt in ihrem Geschäftsbereich in der Natur der Sache“, sagte Richter Thomas Taubert. Dass das Ringeisen-Werk mit fristloser Kündigung und Anzeige reagierte sei bei Missbrauchsvorwürfen nachvollziehbar: „Eine Pflegeeinrichtung muss sich in solchen Fällen absichern. Andernfalls hätte es so ausgesehen, als wolle man etwas unter den Teppich kehren“, sagte Taubert.
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