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Marktrat
13.07.2018

Mit dem Bus zur Mittagsbetreuung

Münsterhausen trägt die Kosten von rund 2000 Euro freiwillig

Seit zehn Jahren übernimmt die Marktgemeinde Münsterhausen freiwillig die Kosten für die Beförderung der Schulkinder der ersten und zweiten Klassen mit dem Bus von der Grundschule zur Mittagsbetreuung in der Kindertagesstätte in der Baumgärtlesiedlung. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten bei rund 2300 Euro, das entspricht pro Schultag circa 12 Euro. Dies teilte Bürgermeister Robert Hartinger in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats mit. Auch im kommenden Schuljahr sollen die Kinder wieder mit dem Bus von der Schule zur Kindertagesstätte befördert werden. Der Markgemeinderat hatte sich 2016 und 2017 bereit erklärt, jeweils für ein Jahr an maximal zwei Tagen den Einsatz eines zusätzlichen Busses für die Fahrt von Erstklasskindern zur Kindertagesstätte zu übernehmen, da die Betreuung in der Schule nicht möglich gewesen sei. Der Bus fuhr im Schuljahr 2016/2017 an zwei Tagen zusätzlich (Kosten rund 950 Euro pro Schuljahr) und im Schuljahr 2017/2018 an einem Tag zusätzlich (Kosten rund 480 Euro pro Schuljahr). Ob auch im neuen Schuljahr 2018/2019 weitere Busfahrten erforderlich sind, könne derzeit noch nicht beurteilt werden. Dies hänge vom Stundenplan und dem Betreuungsbedarf der Eltern ab. Die Schulleitung sei bemüht, zusätzliche Fahrten zu vermeiden, betonte Bürgermeister Hartinger. Er plädierte dafür, den Beschluss für die kommenden Jahre bis auf Widerruf zu fassen. Bis auf Karl Alt stimmten dem Beschluss alle Räte zu. Alt war auch schon in der Vergangenheit gegen eine Busbeförderung, da er eine Ungleichbehandlung anderer Kinder beziehungsweise Eltern sehe. Er wies auf die Fußgängerampel sowie den Schülerlotsendienst für eine sichere Querung der Straße hin. In einer Beschlussfassung für die kommenden Jahre sah er einen Freifahrtsschein. Dies sei kein Freifahrtsschein, entgegnete Bürgermeister Hartinger, da der Beschluss bis auf Widerruf laute.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord-West“ wurde unter Einarbeitung der vorgefassten Abwägungsbeschlüsse beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss bekannt zu geben.

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