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  3. Münsterhausen: Projekt Umgehung wieder einen Schritt weiter

Münsterhausen
11.10.2012

Projekt Umgehung wieder einen Schritt weiter

Entlang der geplanten Ortsumfahrung für die Marktgemeinde Münsterhausen soll im Bereich des Kreisverkehrs an der Edelstetter Straße ein Lärmschutzwall gebaut werden. Der Lärmschutzwall soll 200 Meter in südliche Richtung (rechts des eingezeichneten Kreisverkehrs, Richtung Thannhausen) und 100 Meter in nördliche Richtung gebaut werden.

Straßenbau Lärmschutzwall für die Münsterhauser Ortsumfahrung. Baubeginn voraussichtlich 2014. Kosten werden auf zehn Millionen Euro geschätzt

Münsterhausen Wieder einen Schritt weiter ist die Marktgemeinde Münsterhausen bei den Planungen zum Bau einer Ortsumfahrung. Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans wurden durch den Rat einstimmig gebilligt. Nun werden die Pläne erneut ausgelegt zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange. Baubeginn wird voraussichtlich 2014 sein, es wird mit Kosten in Höhe von zehn Millionen Euro gerechnet.

In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats stellte Planer Günther Thielemann vom Büro Thielemann & Friderich den aktuellen Stand der Planungen vor. Dabei erläuterte Thielemann den vorgesehenen Lärmschutzwall beim Kreisverkehr an der Edelstetter Straße. Geplant ist der Wall ab dem Kreisverkehr in einer Länge von 200 Metern in Richtung Süden und 100 Metern in Richtung Norden. Der Wall wird eine Höhe von 2,5 Metern über Oberkante Fahrbahn haben und oben rund 1,5 Meter breit sein. Die Böschungen sollen mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt werden. Der Fuß- und Radweg soll durch einen Grünstreifen abgetrennt werden. Für Kleintiere und Amphibien ist ein Durchlass eingeplant. In einer früheren Sitzung bezifferte Thielemann die Kosten mit rund 100 000 Euro – vorausgesetzt, der beim Bau der Straße anfallende Erdaushub kann für den Wall verwendet werden. Ansonsten könnte es eventuell auch teurer werden. Mit Zuschüssen sei nicht zu rechnen, da laut Gutachten die gemessenen Werte bezüglich Lärm deutlich unter den gesetzlich vorgegebenen Werten liegen. Der Bau eines Lärmschutzes sei daher nicht zwingend vorgeschrieben.

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