Mit der Ortsumfahrung geht es voran
Die Kosten des Projekts in Münsterhausen sind niedriger als bisher angenommen
Nach den umfangreichen Gesprächen und Beratungen zur Planung der neuen Ortsumgehung haben die Arbeiten schon vor einiger Zeit mit Erdbewegungen begonnen und kommen mit dem Bau von zwei Brückenbauwerken zügig voran. Weiter war aus dem Sachstandsbericht zu dieser Maßnahme von Bürgermeister Robert Hartinger in der jüngsten Ratssitzung zu erfahren, dass Wasserleitungen verlegt, Rodungsarbeiten durchgeführt, Vermessungen erledigt sind und die Submission im Rahmen der Ausschreibung für zwei weitere Brückenbauten erfolgt ist. Erfreulich sei dabei, sagte Hartinger, dass der Kostenrahmen niedriger als angenommen ausgefallen ist. Ferner sind die Sparten Telekom, L-Net, Strom LEW usw. über den Baufortschritt informiert.
In der Thannhauser Straße ist der Teilabbruch eines bestehenden Holzstadels und nachfolgender Neubau eines Einfamilienhauses vorgesehen. Nachdem das zur Bebauung vorgesehene Grundstück nicht an die öffentliche Straße angrenzt, ist die Erschließung derzeit noch nicht gesichert. Eine notarielle Regelung zu Leitungs-, Geh- und Fahrtrechten über das Vorderliegergrundstück ist in Vorbereitung und soll demnächst beurkundet werden. Soweit die Auflagen erfüllt sind, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, so der einstimmige Beschluss. Diskussionsbedarf gab es bei einer Bauvoranfrage zur Bebauung und Aufteilung eines Grundstücks Inselweg, Edelstetter Straße. Die westliche Teilfläche, direkt an den Inselweg angrenzend, wurde schon im Jahr 2013 als Innenbereich betrachtet, wogegen die übrige Grundstücksfläche im bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegt. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist das zur Bebauung vorgesehene Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt, die Erschließung ist aber nicht gesichert. Laut Verwaltung ist zur Regelung der Bebaubarkeit und Schaffung von Baurecht ein Bauleitverfahren und der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich. Einerseits kann unter den Gegebenheiten das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden, andererseits wird nach Aufstellung eines Bauleitverfahrens die innerörtliche Bebauung positiv betrachtet, fasste der Rat die beiden Beschlüsse.
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