Unter Dach und Fach
Burtenbach (pih) - Ein sorgfältiges Abwägen, wie viel Freiheit dem zukünftigen Bauherren gewährt werden soll, fand in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Burtenbach zum Bebauungsplan Schertlinpark statt. Mit einer 9:6 Abstimmung gewann der Vorschlag, den auch die Planer unterstützten. Dabei ist die Wahl der Dachform eingeschränkt, die Firstausrichtung und die Platzierung des Hauses sind frei wählbar.
Der Bebauungsplan "Schertlinpark" sieht einen Multifunktionspark mit Spielplatz auf der Westseite vor. Der südliche Bereich wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Betreutes Wohnen" ausgewiesen. Hier kann sich das Schertlinhaus in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise erweitern. Im Osten entsteht das allgemeine Wohngebiet, das in vier Abschnitte (WA 1-4) unterteilt ist. Für alle Abschnitte gilt eine offene Bebauung mit zwei Voll- und einem Dachgeschoss. Die Höhe des Hauses darf zwölf Meter nicht überschreiten, ebenso ist eine Fassadenlänge von maximal 24 Metern erlaubt. Die Grundstücksgrenzen innerhalb der Abschnitte sind variabel, so dass eine Bebauung mit Reihen-, Doppel- oder Einfamilienhäusern möglich ist. Für die Nordseite sind durch die starke Hanglage Häuser mit Pultdach vorgeschrieben.
Bei Dächern soll nicht alles erlaubt sein
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