Viele Bauangelegenheiten Thema im Marktrat
Umfangreiche Tagesordnung in der Ziemetshauser Sitzung
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen hatte in seiner Sitzung einem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage allen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan Mittelbachfeld zugestimmt. Konkret geht es hier um zweigeschossige Bauweise. Durch die starke Hangneigung des Grundstücks mutiert das Haus allerdings zur Dreigeschossigkeit, hieß es jetzt im Rat. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde sieht in diesem Fall trotz der Hanglage das Kellergeschoss als Vollgeschoss an und verweigert eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, obwohl vor Bebauung der Nachbargrundstücke Baugenehmigungen mit umfangreichen Befreiungen ohne eine Bebauungsplanänderung erteilt wurden. Die Bauherren haben jetzt den Architekt mit der Ausführung einer Änderung des Bebauungsplans beauftragt. Die lag nun den Markträten vor und sieht vor, dass eine Bebauung auf drei Vollgeschosse möglich ist, wobei das erste Geschoss im Keller liegen muss, das dritte aber, in Abweichung von der bisherigen Regelung, nicht im Dachgeschoss liegen muss. Die vorgeschriebene Firsthöhe des zu errichtenden Gebäudes von 8,50 Metern darf dabei nicht überschritten werden und ist mit der Dachgestaltung (Sattel- oder Walmdach) zu erzielen.
Wegen der ausgeprägten Hanglage der Grundstücke in diesem Teil des Mittelbachfeldes hat der Marktgemeinderat beschlossen, auch die noch unbebauten in die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren aufzunehmen. Manfred Krautkrämer und Dominik Wowra, dessen Änderungsvorschlag bei den meisten Kollegen keine Zustimmung fand, stimmten dagegen. Einstimmig hingegen wurde die vom Architekten ausgearbeitete sechste Änderung des Bebauungsplans angenommen. Der Entwurf muss nun öffentlich ausgelegt und das Anhörungsverfahren für die zuständigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Die Stellungnahmen werden wohl erst im neuen Jahr dem Marktgemeinderat vorliegen.
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