
Antrag auf Tiny-House bewegt Gemüter im Marktrat
Die Ziemetshauser Marktgemeinderatsmitglieder wollen wissen, ob diese alternative Wohnmöglichkeit ein Haus ist oder nicht
Gleich der erste Tagesordnungspunkt der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates Ziemetshausen sorgte für lebhafte Diskussionen im Gremium. Ein Bürger stellte einen Antrag zur Errichtung eines Tiny-Houses im neuen Baugebiet an der Allgäustraße. Es handelt sich hierbei um ein auf einem vierrädrigen Trailer stehendes winziges Gebäude (knapp acht Meter lang und etwa 2,50 Meter breit), mit dem man gegebenenfalls den Standort wechseln kann. Der Antragsteller stellt dabei in Aussicht, später auf dem von ihm noch zu erwerbenden Grundstück ein festes Wohnhaus zu errichten. Während 2. Bürgermeister Michael Maier ein derartiges Bauwerk generell ablehnt, da dies nicht in den Ort passe, halten einige seiner Ratskollegen dieses Ansinnen für nicht so abwegig. Volker Zwick und Franz Maier halten dies für eine interessante Alternative, allerdings nicht unbedingt in dem vorgesehenen Neubaugebiet. Dominik Wowra kann sich mit dieser Wohnlösung eine durchaus zukunftsfähige Bauweise vorstellen. Auch Karl Miller würde das Projekt nicht generell ablehnen, kann sich aber eine zeitliche Begrenzung zur Aufstellung vorstellen. Für Bürgermeister Anton Birle stellt sich zunächst die Frage, ob es sich hier überhaupt um ein Haus handelt und bejaht dies auch dahingehend, dass auch hier Wasserzulauf und Abwasserkanal sowie Elektrik angeschlossen werden müssen, um leben und wohnen zu können. Im Übrigen plädiert er für eine Prüfung durch die Baubehörde, ob ein solches Tiny-Haus grundsätzlich bauantragspflichtig sei und ob dies im Bebauungsplan Allgäustraße vorgesehen und genehmigungsfähig ist. Der anfragende Bürger hat zugesagt, dass er mit diesem Vorhaben zunächst Miete sparen will, bis er auf dem vorgesehenen Grundstück ein festes Haus errichten wird. So haben die Räte dem vorgelegten Beschluss einstimmig entsprochen, den Antrag zur Prüfung wegen der baurechtlichen Situation allgemein und im Besonderen wegen Realisierung im Neubaugebiet Allgäustraße an das Landratsamt Günzburg zu richten.
Infolge Fertigstellung verschiedener Straßenbaumaßnahmen können einige Straßen nun als Ortsstraßen gewidmet werden. Im Neubaugebiet Allgäustraße sind dies der Dr.-Georg-Simnacher-Ring mit seinen Verbindungsstraßen Fellhornweg, Grüntenweg, Nebelhornweg und Tegelbergweg. Im erweiterten Gewerbegebiet Haldenweg betrifft es die Boschstraße, wodurch auch die Gewerbestraße infolge Verlängerung eine Änderung der Widmung erfährt. Zudem ist mit Erschließung der Baugrundstücke „Seethaler-Garten“ unweit der Zusammühle nördlich des früheren Bahndamms die Widmung der Mühlstraße durch Verlängerung um 170 Meter abzuändern. Durch die Bebauung eines Grundstücks am Westrand des Ortsteils Uttenhofen verlängert sich die Bürgermeister-Martin-Maier-Straße und ist in die Widmung mit einzubeziehen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.