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  3. Ziemetshausen: Doch kein Baugebiet in Schönebachs Osten

Ziemetshausen
19.03.2024

Doch kein Baugebiet in Schönebachs Osten

Vom östlichen Ortsrand weg bis knapp unterhalb der Bildmitte sollte das neue Wohngebiet Schönebach-Ost entstehen. Links am Bildrand an der alten B300 sollte das landwirtschaftliche Gebäude in einen Kälberstall umgewandelt und dazu ein Bullenstall errichtet werden. Eine Biogasanlage soll in etwa hinter dem Wohnhaus in der Bildmitte (große Giebelseite) entstehen, das gelbe Gebäude am rechten Bildrand gehört zu einem dort seit vielen Jahren angesiedelten Gewerbebetrieb.
Foto: Peter Voh (Archivbild)

Plus Die Marktgemeinde Ziemetshausen kann sich nicht mit den Landwirten aus Schönebach einigen. Diese hatten Einwendungen gegen ein Baugebiet.

Zur Realisierung des Baugebietes Schönebach-Ost, das auf heftigen Widerstand zweier Landwirte trifft, wurde in mehreren Gesprächen versucht, unter Beteiligung diverser Fachbehörden und Fachleuten eine einvernehmliche und konstruktive Lösung zu finden. Da dies dennoch nicht gelungen sei, wie Bürgermeister Ralf Wetzel auf der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats Ziemetshausen konstatieren musste, hat der Marktgemeinderat beschlossen, das Bauleitplanungsverfahren für das Baugebiet auszusetzen. Damit wird den beiden Landwirten mit ihren nicht unumstrittenen Bauvorhaben zur Ausweitung ihrer jeweiligen Landwirtschaft die Verwirklichung ihrer geplanten Projekte ermöglicht. 

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beriet auch über eine Bäckereifiliale

Bäckereifiliale: Der Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carports sowie eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Ortsmitte wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Zufahrt zu beiden Gebäuden erfolgt über den Spitalweg, insgesamt entstehen hier elf Wohneinheiten, zudem eine kleine Bäckereifiliale im Erdgeschoss. Da hier einschließlich für die Bäckereifiliale 24 Stellplätze ausgewiesen sein müssen, aber nur 23 im Plan eingezeichnet sind, davon ein sogenannter nicht akzeptabler „gefangener“ Stellplatz, müssen in der Summe noch zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weitergeleitet. Bezüglich der Ablösung eines zu erstellenden Kinderspielplatzes wird die Ziemetshauser Verwaltung einen entsprechenden Ablösevertrag aufsetzen.

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