Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Kultur
  3. BGH behandelt Künstlerklage gegen Google

10.12.2009

BGH behandelt Künstlerklage gegen Google

BGH behandelt Künstlerklage gegen Google
Foto: DPA

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will darüber entscheiden, ob Google urheberrechtlich geschützte Bilder in seiner Internetsuchmaschine zeigen darf. Am Donnerstag hat das Gericht in Karlsruhe über die Klage einer Künstlerin gegen das Unternehmen verhandelt.

Die Malerin und Grafikerin aus Weimar wehrt sich dagegen, dass in der Trefferliste des Google-Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder ("Thumbnails") gezeigt werden. Unter Berufung auf ihr Urheberrecht fordert sie Google zur Unterlassung auf. Der BGH wird sein Urteil möglicherweise erst in einigen Wochen verkünden. Denkbar ist dem Gericht zufolge, dass das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt werden muss.

"Es steht die rechtliche Zulässigkeit eines Instruments auf dem Spiel, von dem wir alle täglich Gebrauch machen", sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm in der Verhandlung. Peter Baukelmann, Anwalt der Künstlerin, kritisierte das Unternehmen: "Google hat ein Geschäftsmodell, das millionenfach zu Urheberrechts-Verletzungen führt." Google-Anwalt Axel Rinkler nannte die Suchmaschine eine für das Internet notwendige Infrastruktur und pochte auf die Zulässigkeit der Bilder-Trefferlisten.

Bornkamm deutete an, die Darstellung der "Thumbnails" in der Trefferliste könnte möglicherweise von einer stillschweigenden Einwilligung Betroffener gedeckt sein. Jeder, der eine Website einrichte, wolle gefunden werden und tue häufig einiges dafür, um die Blicke auf sich zu ziehen. Deshalb könnte möglicherweise bereits die bloße Einrichtung einer Internetseite ein Einverständnis enthalten, dass die Bilder auch in der Trefferliste gezeigt werden dürften.

Nach Bornkamms Worten könnte die bei Google übliche Praxis zudem von der EU-Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) gedeckt sein. Danach muss der Anbieter seinen Internetdienst nicht aktiv auf rechtswidrige Inhalte überprüfen. Wäre die Richtlinie anwendbar, dann müsste Google allerdings wohl in Aktion treten, sobald es Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen gebe, sagte Bornkamm. Weil es hier um die Auslegung von EU-Recht gehe, müsse aber möglicherweise zunächst der EuGH angerufen werden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.