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Joseph Beuys
28.12.2011

Urheber gegen Urheber

Ein Happening des Künstlers wurde 1964 von einem Fotografen dokumentiert. Ob die Fotos gezeigt werden dürfen, darüber wird nun vor Gericht gestritten

Düsseldorf Für viele Zuschauer der ZDF-„Drehscheibe“ dürfte die Sendung im Jahr 1964 befremdlich gewesen sein. Der Künstler Joseph Beuys stellte aus Margarine-Riegeln eine Fettecke her, malte mit Schokolade ein Transparent und verlängerte einen Spazierstock mit Fett. Das alles konnten die Zuschauer schwarz-weiß auf dem Bildschirm verfolgen. Der Fotograf Manfred Tischer fotografierte die Performance. Bald 50 Jahre später sind die Aufnahmen der Fettecken-Aktion Auslöser eines Urheberrechtsstreits.

Dabei sind die wichtigsten Protagonisten längst tot. Beuys starb 1986, Tischer 2008. Erschwerend kommt hinzu: Von der ZDF-Sendung existiert keine Aufzeichnung mehr. Um das Urheberrecht an den Aufnahmen streiten sich das Beuys-Museum Schloss Moyland am Niederrhein und die Witwe Eva Beuys. Moyland hatte die 19 Fotos der Fettecken-Aktion 2009 nach einer einstweiligen Verfügung aus einer Ausstellung abhängen müssen. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte das Ausstellungsverbot auch im Hauptverfahren. Die Richter sahen in den Aufnahmen eine „Umgestaltung des bewegten Originalwerks ins Statische“ und sprachen damit das Urheberrecht Eva Beuys zu. Moyland hätte also Eva Beuys um Erlaubnis für die Ausstellung der Tischer-Fotos fragen müssen. Das Museum legte dagegen Berufung ein. Sollte das Oberlandesgericht an diesem Freitag das Urteil bestätigen, bliebe noch der Gang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Ein Urteil, das weitreichende Folgen haben könnte

Man könnte den Fettecken-Fall als einen weiteren Nadelstich in dem seit Jahren schwelenden Streit zwischen der Künstlerwitwe und Moyland um das Werk von Beuys sehen. Doch es geht um mehr. Der Fall hat eine solche Dynamik angenommen, dass er weitreichende Folgen für die künftigen Rechte von Fotografen haben könnte, die dokumentarische Aufnahmen von Happenings, Theater- oder Musikaufführungen machen wollen.

„Es ist wirklich schwierig“, sagt der Moyland-Anwalt und Urheberrechtsexperte Simon Bergmann. Denn es geht um zwei Urheberrechte – die von Fotografen und die von Künstlern. Die Frage im konkreten Fall ist, wie weit sich die Fotos von der ursprünglichen Fettecken-Aktion entfernt haben. Weit genug, um von einer nicht genehmigungspflichtigen freien Benutzung sprechen zu können, die die Besonderheit des älteren Werks verblassen lässt, meint Bergmann. Ebenen wie Ton, Handlung und Musik seien ja in den 19 Fotos weggefallen. Nur das Plakat und die Fettecke seien noch zu erkennen. Bergmann wirft Eva Beuys eine „Boykott-Politik“ gegenüber Moyland vor.

Die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst vertritt Eva Beuys als Klägerin vor Gericht. VG-Vorstand Gerhard Pfennig, der am Freitag seinen vorletzten Arbeitstag bei der VG Bild-Kunst hat, hält den Streit für aufgebauscht. „Es geht nicht darum, Dokumentationsfotografie zu verbieten“, sagt Pfennig, der auch privater Anwalt von Eva Beuys ist. „Wer hat die Deutungshoheit über ein Werk? Darum geht es.“ Eva Beuys sei es wichtig, dass die Kunst ihres Mannes werkgetreu behandelt werde. Es gehe „nicht um zusätzliche Kontrolle“. Pfennig ist in einer schwierigen Lage, da die VG Bild-Kunst sowohl Künstler als auch Fotografen vertritt. Kein Fotograf habe sich bisher bei ihm wegen des Fotostreits beschwert, sagt Pfennig.

Diejenigen, die Beuys noch kannten, sind allerdings verwundert über den Prozess. Beuys habe immer Fotografen bei seinen Happenings zugelassen – und er hätte wohl nie ein Problem mit der Veröffentlichung der Fotos gehabt, sagen Weggefährten. Dorothea Hülsmeier, dpa

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