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28.02.2019

Wem gehört Fuchur?

Unendliche Geschichte Klassiker vor Gericht

München Es ist eines der ganz großen Werke der deutschen Kinder- und Jugendliteratur. Der Junge Bastian Balthasar Bux geht in der Flucht vor der Wirklichkeit, in der ihn seine Klassenkameraden hänseln, mit dem Buchhelden Atréju und dessen Drache Fuchur auf eine fantastische Abenteuerreise: Millionenfach wurde Michael Endes „Die unendliche Geschichte“ verkauft. Sie erschien 1979. Doch wem gehört sie? Genauer: Wem gehören die Merchandising-Rechte? Darum drehte sich nun ein Prozess am Oberlandesgericht München.

Ein Rechtsanwalt, der sich einst die Verfilmungsrechte an dem Erfolgsroman sicherte und beim berühmten Film von 1984 Co-Produzent war, gibt an, Inhaber der Merchandising-Rechte zu sein. Ende selbst habe sie ihm auf Lebenszeit zugesichert. „Das war mit Michael Ende besprochen.“ Gegen diese Ansicht wehren sich die Erben und der Nachlassverwalter des 1995 gestorbenen Schriftstellers. Ihr Anwalt sprach vor Gericht von einem „Lügenkonstrukt“. „Es wurden keine Merchandising-Rechte am Buch eingeräumt. Bei Filmproduktionen werden Auswertungsrechte immer nur an der konkret hergestellten Produktion eingeräumt.“ Dieser Argumentation folgte auch der Senat im Wesentlichen. Der Vorsitzende Richter regte dennoch an, sich auf einen Vergleich zu einigen, um zu verhindern, dass der Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof landet. Der Kläger erklärte, seine Klage gegen eine Zahlung von 50000 Euro zurückzuziehen. Das kam für die Beklagtenseite aber nicht infrage. Das Urteil soll nun am 21. März fallen.(dpa)

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