Wasserwerk: Mehr Infos
Keine außerordentliche Bürgerversammlung zu Neubau, aber weitere Veranstaltung am 24. Juli und Spatenstich am 12. Juli
Prittriching Dem Gemeinderat Prittriching lag in der jüngsten Sitzung ein Antrag auf die Durchführung einer außerordentlichen Bürgerversammlung zum geplanten Wasserwerk vor. Antragsteller Jürgen Schnell, der auch Initiator des kürzlich stattgefundenen Bürgerentscheids in Prittriching war, erklärt seine Forderung damit, dass noch weiterer Klärungsbedarf notwendig ist und droht mit einer Verweigerung der vom Gemeinderat beschlossenen Einmalzahlung für den Bau, falls er keine Stellungnahme seitens der Gemeinde und keine Antwort auf seine Fragen erhalte.
In dem 17 Punkte umfassenden Fragenkatalog geht es unter anderem um Überprüfung der Wasserleitungen, unbenutzte Wasserbehälter, Herstellungskosten des ersten Wasserwerks, entstandenen Schaden für die Bürger und Weiteres. Zur Forderung nach einer außergewöhnlichen Bürgerversammlung sagte Bürgermeister Ditsch, diese müsse von mindestens fünf Prozent, in Prittriching seien dies 96 Gemeindebürger, beantragt werden. Rein rechtlich sei auch die Verweigerung der Einmalzahlung nicht möglich, da es sich bei dem Verbesserungsbeitrag um eine öffentliche Abgabe handle und diese auch bei mangelndem Verständnis nicht verweigert werden könne. Zum Bau des Wasserwerks erklärte Ditsch, dieser sei deshalb notwendig, weil die beim jetzigen Brunnen geförderte Wassermenge zu gering ist, eine Anpassung folglich zwingend notwendig sei. „Wir könnten das Werk eventuell ein paar Jahre später bauen“, so Ditsch, „jetzt kommt es uns aber günstiger“.
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