Auch der Biber will in Hofstetten bauen
Der Nager hat bereits einige Bäume gefällt. Auch die Hinterlassenschaften von weiteren Tieren beschäftigen die Bürger. Was sonst noch in der Bürgerversammlung Thema war.
Das landauf, landab heftig diskutierte Thema „Straßenausbaubeitragssatzung“ hat jetzt auch die Gemeinde Hofstetten erreicht. Wie dazu Bürgermeister Benedikt Berchtold in der Bürgerversammlung im Landhotel Hipp bekannt gab, wird der Gemeinderat noch heuer eine solche Satzung erlassen. Begründung: „Wir haben bis jetzt keine solche Satzung, wurden aber in den vergangenen drei Jahren vom Landratsamt immer darauf hingewiesen, dass wir eine solche Satzung brauchen, weil bei einer benötigten Kreditaufnahme unser Haushalt nicht mehr genehmigt wird.“
Um den 70 anwesenden Bürgern zu verdeutlichen, worum es bei dem sperrigen Begriff „Straßenausbaubeitragssatzung“ geht, sorgte Berchtold für Aufklärung. „Ein Erschließungsbeitrag wird nach dem Baugesetzbuch nach der erstmaligen Herstellung einer Straße fällig, die wir im Regelfall bei einem Neubaugebiet mit den Grundstückseigentümern immer abrechnen.“ Hingegen komme der Straßenausbaubeitrag erst dann zum Tragen, wenn die Straße in die Jahre gekommen sei und von Grund auf saniert werden müsse. „Normale Flickarbeiten oder Ausbesserungen werden beziehungsweise können nicht abgerechnet werden.“ Zum Abrechnungsmodus sagte der Gemeindechef: „Es gibt die projektbezogene Einmalzahlung für die direkten Anlieger. Das heißt, hier zahlen nur die direkten Anlieger an der instandgesetzten Straße.
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