Vier Gegenstimmen bei der Windkraft
Gemeinde weist Konzentrationsfläche aus, die gerade noch rechtlich zulässig sein dürfte, um Wildwuchs zu verhindern
Mit vier Gegenstimmen hat der Denklinger Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause den Teil-Flächennutzungsplan Windkraft verabschiedet. Ziel dieses Planes sei es, so erläutert Bürgermeister Michael Kießling, ein Instrument zu haben, die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet zu steuern.
Nichts zu tun, oder wie von den Gemeinderatsmitgliedern der Freien Wählervereinigung Dienhausen, Martin Steger, Stefan Müller, Max Ebner und Johannes Schelkle gefordert, den Beschluss aufzuschieben um weitere Fragen zu klären, wäre in seinen Augen der falsche Ansatz.
Denn ohne einen solchen Teil-flächennutzungsplan hätte Denklingen kaum Möglichkeiten, einem Investor die Genehmigung eines entsprechenden Bauantrags auf Errichtung von Windkrafträdern zu versagen. Denn, so erläutert der Bürgermeister, die Errichtung von Windrädern sei privilegiert und in der Gemeinde gebe es, trotz der allgemein geltenden 10-H-Regelung, große Flächen für Windkraft, die genutzt werden könnten.
Mit einem Teilflächennutzungsplan werde im Gemeindegebiet eine Konzentrationsfläche für Windkraft ausgewiesen, die „nur so groß ist, dass dieser Plan nicht angreifbar ist und rechtsgültig werden kann“. Somit käme man in Denklingen der Verpflichtung nach, der Windkraft genügend Raum zu geben, und könne gleichzeitig verhindern, dass Investoren „wild im Gemeindegebiet“ Windkraftanlagen errichten können.
Mit der Billigung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie wurde die Verwaltung auch beauftragt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen. Damit haben Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden die Möglichkeit, sich zum Teilflächennutzungsplan Windkraft in Denklingen zu äußern. (vang)
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