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01.07.2008

Frühere Gärtnerei am Kirchsteig soll bebaut werden

Auf dem Gelände der seit Längerem stillgelegten Gärtnerei in der Straße Am Kirchsteig in St. Georgen sollen Wohnhäuser errichtet werden. Der Käufer des etwa 4600 Quadratmeter großen Areals legte dazu eine informelle Bauanfrage für sechs Einfamilienhäuser vor.

Der Bauausschuss des Dießener Gemeinderates hätte es jedoch lieber eine Nummer kleiner: Allenfalls zu vier Häusern wurde eine Zustimmung signalisiert. Dafür muss der Bebauungsplan "Am Kirchsteig" geändert werden.

Der Antragsteller - es handelt sich um den Investor, der bereits die Umwidmung des Dyckerhoff-Geländes in Utting zu einem Wohngebiet abgewickelt hat - möchte das ehemalige Gärtnereiareal in sechs einzelne Grundstücke mit Flächen von 643 bis 767 Quadratmetern parzellieren. Darauf sollen Einfamilienhäuser mit maximal 150 Quadratmetern Grundfläche sowie Parterre und Dachgeschoss errichtet werden, dazu jeweils eine Doppelgarage.

Der 1996 in Kraft getretene Bebauungsplan "Am Kirchsteig" sieht indes auf dem Gärtnereigelände andere und zwar geringfügigere bauliche Nutzungen vor: im nördlichen Teil (anschließend an die bestehenden beiden Mehrfamilienhäuser) gibt es einen Bauraum für maximal zwei zweigeschossige Wohngebäude. Im südlichen Teil könnten nur Gebäude zum Zwecke einer landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung errichtet werden, jedoch explizit keine Wohngebäude. Das heißt, nach der jetzigen Satzungslage wären vier der sechs gewünschten Häuser nicht möglich.

Allerdings zeigte sich das Gremium zu Konzessionen bereit. Dies geschah auch unter dem Eindruck der in der Nachbarschaft bereits durchgeführten Bebauungsplanänderungen. So endete nach Darstellung von Bürgermeister Herbert Kirsch (Dießener Bürger) der Rechtsstreit für ein Gelände südlich davon mit einem gerichtlichen Vergleich: Dieser erlaubte den Bau eines weiteren Hauses südlich der Gärtnerei. Auch dem westlichen Nachbar wurde ein weiteres Gebäude im rückwärtigen Teil seines Grundstücks nachträglich zugestanden. Die zusätzlichen zwei Häuser sind nach Meinung Kirschs auch deshalb gerechtfertigt, weil der Grundstückskäufer statt der möglichen Wandhöhe von sechs Metern nur 3,50 Meter haben möchte. Einstimmig beschloss der Bauausschuss, den Bebauungsplan "Am Kirchsteig" entsprechend zu ändern. Wer die Kosten dafür trägt, ist noch offen: Eigentlich ist dies in solchen Fällen derjenige, dessen Bauwunsch eine solche Änderung auslöst. Andererseits, so Kirsch, habe aber auch die Gemeinde kein wirkliches Interesse an der bislang festgeschriebenen gewerblichen Nutzung.

Bauwünsche auf dem Gärtnereigelände sind keine Neuheit: Bereits 1993 gab es diesbezüglich eine Anfrage. Daraufhin beschloss der Gemeinderat, einen Bebauungsplan für den Kirchsteig aufzustellen. Seither war es bei den zwei Neubauten an der Straße geblieben.

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