Gemeinde will die Kontrolle behalten
Eine Erbengemeinschaft will im Uttinger Oberdorf eine größere unbebaute Fläche verkaufen. Der Gemeinderat erlässt jetzt eine spezielle Satzung
Städteplanerischen Handlungsbedarf sieht die Gemeinde Utting für das Geviert zwischen Hechenwanger, Landsberger und Schondorfer Straße im Oberdorf. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat am Donnerstagabend für das rund 3,5 Hektar große Gebiet eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. Anlass dafür sind Verkaufsabsichten für eine vor drei Jahren teilweise abgebrannte Hofstelle an der Schondorfer Straße und mehrere dahinter liegende, überwiegend unbebaute Grundstücke.
Das gesamte Areal mit einer Fläche von mehr als einem Hektar wird zwar von Gemeinde und Landratsamt teilweise als Außenbereich betrachtet. Weil es sich jedoch mitten im Dorf befindet, stellt sich auch die Frage, wie es künftig (baulich) genutzt werden soll. Um eine regellose Bebauung dieses Gebiets auszuschließen, hält es die Gemeinde für notwendig, dieses Viertel einheitlich städtebaulich zu entwickeln. Um eine solche Entwicklung abzusichern, eröffnet das Baugesetzbuch die Möglichkeit, eine Vorkaufsrechtssatzung zu erlassen. Damit ist zunächst einmal lediglich ein sogenannter „Vorkaufsrechtstatbestand“ festgelegt. Ob ein Vorkaufsrecht dann tatsächlich ausgeübt wird, entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall.
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