Holzer sieht Beschwerde gelassen entgegen
Die erste Sitzung des Eglinger Gemeinderates am Freitag nächster Woche wirft ihre Schatten voraus. Kernthema wird der geplante Solarpark "Schmiechener Feld" und seine mittlerweile juristische Begleiterscheinung.
Zur Vorgeschichte: In der letzten Sitzung in 2009 wollte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für den Solarpark "Schmiechener Feld" aufheben, da der Antragsteller Josef Probst der gemeindlichen Richtlinie, weitere Eglinger Bürger zu beteiligen, nicht nachkommen wolle. Probst will nicht akzeptieren, dass er 40 Prozent seiner Fläche abtreten soll, obwohl er mit seinen beiden Kindern bereits zwei Eglinger am Vorhaben beteiligt.
Statt des angekündigten Aufhebungsbeschlusses vertagte der Gemeinderat den Punkt wegen eines "Formfehlers im Abwägungsverfahrens" mehrheitlich. Wie es hieß, hätte der Bebauungsplan wegen einer Anregung der Unteren Naturschutzbehörde zur Eingrünung erneut ausgelegt werden müssen, was jedoch nicht geschehen sei. Anwalt Zachmann will dieses Argument nicht gelten lassen und beruft sich in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde, die dem LT vorliegt, auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und verweist darauf, dass sein Mandant die geforderten Änderungen in den Eingabeplan eingearbeitet habe.
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