Lärmschutz wird nicht verstärkt
Schondorfer Gemeinderat lehnt es ab, Festsetzungen zu verschärfen. Satzungsbeschluss
Schondorf Der Bebauungsplan „Sportgebiet-Mühlau“ in Schondorf kann nunmehr rechtskräftig werden. Einstimmig hat dazu der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung den Satzungsbeschluss gefasst. Hauptzweck der Bauleitplanung ist, für ein Schützenheim Baurecht zu schaffen. Nach der erneuten Auslegung des Plans gab es nur noch drei Stellungnahmen aus dem Landratsamt und vom Anwalt der privaten Grundstückseigentümer im Geltungsbereich. Wesentliche neue Gesichtspunkte wurden nicht vorgetragen. Zu nochmaligen Planänderungen sah der Gemeinderat keinen Anlass.
Die Untere Immissionsschutzbehörde im Landratsamt forderte erneut massivere Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Stockbahn. Es sei davon auszugehen, dass es sich bei der benachbarten Wohnbebauung in der Gartenstraße um ein reines Wohngebiet mit entsprechend hohem Lärmschutzbedürfnis handle. Dazu müsste der Lärmschutzwall an der Stockbahn mit einer Lärmschutzwand ausgestattet werden, sodass ein Hindernis von insgesamt sechs Metern Höhe entstünde. Alternativ könne auch eine teilweise Einhausung der Stockbahn mit Schallabsorption nach innen errichtet werden. Zudem dürfe sich der Betrieb im Sportgebiet nicht über 22 Uhr hinaus ausdehnen.
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