Keine Ablehnung möglich
Grundstück in der Seedorfstraße wird verdichtet
Hofstetten Der Hofstettener Gemeinderat hat nachträglich dem bereits erfolgten Abriss eines alten Bauernhauses in der Seedorfstraße in Hofstetten zugestimmt – dies im Zuge einer Baugenehmigung für ein Dreifamilienhaus. Obwohl das knapp 700 Quadratmeter große, in einer Kurve gelegene Grundstück mit einer Grundflächenzahl von 0,38 überplant wird, sah der Gemeinderat keine Möglichkeit den Antrag abzulehnen.
Die Regel ist laut Bürgermeister Benedikt Berchtold eine Grundflächenzahl von 0,25 bis 0,28. Mit knapp 16 Metern falle der Neubau kürzer aus als das alte Haus, werde jedoch zwei Meter breiter, erläuterte der Bürgermeister. Die Abstandsflächen werden auf zwei Seiten eingehalten, auf den anderen beiden können sie vom öffentlichen Grund übernommen werden. Mit sechs Pkw-Stellplätzen ist auch die Stellplatzsatzung der Gemeinde erfüllt.
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