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Rechtsstreit
20.03.2014

Pioch gibt fürs Erste auf

Jonas Pioch mit seiner Rechtsanwältin Claudia Basener bei der Verhandlung vor dem Landessozialgericht in München.
Foto: Stephanie Millonig

Behinderter Stadtrat zieht Klage gegen Bezirk vor dem Landessozialgericht zurück. Kampf geht weiter

Einige Menschen mit schweren Behinderungen sind gekommen, Kamerateams warten vor dem Sitzungssaal des 8. Senats beim Landessozialgericht in München auf den Hauptakteur: Jonas Pioch hat gegen einen Bescheid der Regierung von Oberbayern geklagt, dass er einen Teil der Unterstützung während seines Studiums selbst finanzieren soll. Ihm geht es darum, dass diese sogenannten Assistenzen vermögensunabhängig geleistet werden. Die Sozialgesetzgebung sieht jedoch vor, dass das Vermögen herangezogen wird – bis auf einen Schonbetrag von 2600 Euro.

Pioch ist auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigte während seines Studiums eine entsprechende Hilfe. In einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht einigte er sich 2009 mit dem Bezirk Oberbayern in einem Vergleich, dass er für die ersten vier Monate seines Studiums die Assistenz im Rahmen eines Darlehens gezahlt bekommt, die restliche Studienzeit als Zuschuss. Die Summe, die sich von Oktober 2009 bis Januar 2010 angehäuft hat, beläuft sich auf 5724 Euro.

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