Wer entscheidet über die Stellplätze?
Wenn neu gebaut wird, müssen entsprechende Flächen für Autos nachgewiesen werden. Wer in Kaufering künftig das letzte Wort bei Änderungen in der Stellplatzsatzung hat.
Vor gut zwei Jahren hat der Kauferinger Marktgemeinderat eine Stellplatzsatzung erlassen. Sie regelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Mit dieser Satzung kann die Kommune auch die Größe der Bebauung steuern, wenn es keinen Bebauungsplan gibt. Doch wer soll entscheiden, ob ausreichend Stellplätze vorhanden sind? Der Bauausschuss oder der Gemeinderat? Darüber wurde vor Kurzem im Marktgemeinderat diskutiert.
Als die Stellplatzsatzung im Juli vor zwei Jahren erlassen wurde, war festgelegt worden, dass nicht die Verwaltung, sondern der Gemeinderat über Abweichungen von der Stellplatzsatzung entscheiden soll. Da diese Anträge meist in Bauanträgen gestellt werden, schlug die Verwaltung nun vor, dass der Bauausschuss regelt, ob Abweichungen zugelassen werden, oder nicht. Die Marktgemeinderäte waren durchaus unterschiedlicher Meinung.
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