Wer kontrolliert das alles?
Gabionenwand und Aufschüttung verstoßen gegen dem Bebauungsplan und der Gemeinderat sagt erneut nein zu einer Ausnahmegenehmigung.
Der Windacher Gemeinderat hat erneut einen Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan für ein Anwesen im Reiherweg in Windach abgelehnt. Dort wurde eine Gabionenwand errichtet, die höher ist als erlaubt. Außerdem wurde das hängige Gelände aufgeschüttet, was ebenfalls den Festsetzungen widerspricht. Der Antragsteller weist auf die Hangproblematik hin und dass die Gabionenwand verhindern solle, dass das Gelände bei starkem Regen abrutscht. Und er meint, das im gesamten Bebauungsplangebiet „Oberwindach-Süd II“ die Festsetzungen nicht eingehalten würden.
Rederecht wollte die Mehrheit der Gemeinderäte dem Antragsteller nicht zugestehen. Dr. Christoph Köhl missfällt, dass im aktuellen Antrag von einer Aufschüttung von 30 Zentimetern die Rede sei, es aber mindestens ein Meter seien. Die niedrigeren L-Steine, die zuvor dort an der Grenze lagen, daran habe sich ja niemand gestört, so Köhl. Gerd Neugebauer war irritiert, warum der Antrag jetzt noch einmal auf der Tagesordnung war. „Wir hatten doch einen klaren Beschluss dagegen.“ Rudolf Frommknecht hat sich die Hangneigung angesehen, „da wird nichts runtergewaschen“. Er verwahrte sich gegen eine „Laisser-faire“-Haltung: „Ein Bebauungsplan ist eine Satzung, das heißt ein Gesetz, das die Gemeinde erlässt und das ist einzuhalten.“ Wenn es keine gravierenden Gründe gebe, solle man nicht befreien. Anderer Meinung war hier Wolfgang Hesse: „Warum soll ein Bürger keinen Antrag auf Befreiung stellen?“ Doris Kreitner befand aber, wenn dann sollte der Antrag vor der Baumaßnahme kommen und nicht nachher.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ja, so ein Schmarrn! Wenn ich als Gemeinde Details eines Bebauungsplanes festlege z.B. die Bepflanzung eines Areals mit Obstbäumen, ist es sicherlich nicht zu viel verlangt, wenn die Verwaltung diesen Fall auf Wiedervorlage legt, eine vernünftige Frist setzt und dann die Umsetzung überprüft und gegebenfalls auch anmahnt. - Weiterhin kann natürlich jeder Bürger einen Antrag auf Abweichung eines Bebaungsplanes stellen, aber bitte nicht nachdem bereits Fakten geschaffen worden sind.