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  3. Eresing: Zwischen Geltendorf und Eresing wird die Kreisstraße erneuert

Eresing
07.04.2022

Zwischen Geltendorf und Eresing wird die Kreisstraße erneuert

Im Vorgriff auf den Neubau der Kreisstraße zwischen Geltendorf und Eresing wurde bereits eine neue Hecke angepflanzt.
Foto: Alwin Reiter

Plus Im nächsten Jahr will der Landkreis die marode Kreisstraße zwischen Geltendorf und Eresing erneuern. An der Grüngestaltung wird bereits gearbeitet. So geht es weiter.

Viel Geld wird der Landkreis in die Erneuerung des einen Kilometer langen Straßenabschnitts zwischen Eresing und Geltendorf stecken. Auf rund 1,5 Millionen Euro bezifferte das Landratsamt im Herbst die voraussichtlichen Kosten der Baumaßnahme, die im nächsten Jahr realisiert werden soll. Inzwischen ist in der Landschaft auch schon ein wenig erkennbar, warum das so viel kosten wird und wo die künftige Straße verlaufen wird. Denn in den vergangenen Wochen wurde bereits ein Teil der künftigen Grüngestaltung angelegt.

Etliche Meter weit in den bisherigen Ackerflächen auf der Westseite wurden Sträucher und Bäume gepflanzt. Dort soll schon eine neue Hecke heranwachsen, bevor das bestehende Gehölz an der Westseite der Straße im Zuge des ab Frühjahr 2023 geplanten Straßenausbaus gerodet wird, erklärt der Sprecher des Landratsamts, Wolfgang Müller: „Der Tiefbau erfüllt die Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde. Die Ersatzpflanzung musste in ausreichendem Abstand zur Rodung der Hecke erfolgen.“

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.04.2022

Ja, so sieht sie aus, die Vision des Landkreises für einen im eigenen Klimaleitbild verankerten Ausbau des Radwegenetzes:
Versetzen einer Hecke zugunsten von 100 Jahre alten Straßenbäumen.
Verbreiterung von 800m Kreistraße um 50cm, damit Tempo 100 möglich ist.
Verringerung der Breite des Fuß- und Radweges um 50cm, damit mehr Leute zum Bahnhof radeln.

In den zitierten RAL Richtlinien heisst es übrigens:
Wesentliche Planungsgrundlage für Landstraßen sind die „Richtlinien für die Anlage von
Landstraßen“ (RAL 2012). Sie gelten für den Neubau sowie den Um- und Ausbau und
enthalten hierfür überwiegend Soll- und nur wenige Muss-Vorgaben. Die RAL eröffnen
damit Ermessensspielräume für die Abwägung verschiedener Nutzungsansprüche und
Ziele. Abweichungen von den Regelwerten sind möglich und im Einzelfall zu begründen
(Ziffer 1.2 der RAL). Quelle: https://bauministerium.bayern.de/assets/stmi/vum/strasse/planung/49_kostenbewusstes_bauen_2021.pdf

Man SOLL natürlich sichere Landstraßen bauen, aber MUSS man wirklich nur noch mehr Verkehr noch schneller in die schmalen Ortsdurchfahrten leiten...?