Morddrohung oder nicht ernst gemeinter Spruch?
Nein, dass es mal wieder Zeit für einen Polizistenmord sei, habe er zu den Beamten sicher nicht gesagt. Es sei, so der Angeklagte, eher so etwas gewesen wie "Jetzt wird's wieder Zeit, einen Polizisten zu schlachten". Aber wirklich ernst habe er das auch nicht gemeint, sagte der 59-Jährige. Die Richterin versuchte ihm in der Verhandlung zu vermitteln, dass seine Verteidigungsstrategie wohl nicht zu einem milderen Urteil führen würde. So zog der Angeklagte seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück, mit dem er zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Mehr zu der Verhandlung lesen Sie in der LT-Freitagsausgabe.
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