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15.06.2012

Die Grenzen der Freiheit

Der Respekt der Netzgemeinde vor dem, was andere schaffen, geht gegen null.

Karl-Theodor zu Guttenberg ist ein Mann mit perfekten Manieren. Vor dem, was andere geschaffen haben, hatte allerdings auch er nicht den nötigen Respekt. Als der frühere Minister an seiner Promotion saß, kupferte er kräftig ab und täuschte damit nicht nur seinen Doktorvater. Guttenberg hat, im weitesten Sinne zumindest, auch die Rechte anderer Autoren verletzt, indem er sie nicht einmal als Quellen nannte. Pikant ist daran gut ein Jahr nach seinem Sturz vor allem eines: Ausgerechnet die Netzgemeinde, die ihm seine Verstöße damals in schonungsloser Radikalität nachwies, will nun die Rechte von Urhebern drastisch beschneiden. Ihr Respekt vor dem, was andere schaffen, geht ebenfalls gegen null.

Künstler und Autoren leben von ihrer Kreativität. Dass ihre Filme, ihre Lieder und Texte immer hemmungsloser kopiert und heruntergeladen werden, kann ihnen so wenig egal sein wie den Musikverlagen, den Zeitungshäusern oder den Filmgesellschaften, die diese Werke veröffentlichen. Nur weil heute fast alles im Internet frei verfügbar ist, bedeutet das noch nicht, dass es damit auch kostenlos verfügbar sein muss. Ein Konzern wie Google, zum Beispiel, verdient sein Geld auch damit, dass er einen Nachrichtenticker mit Texten aus Tageszeitungen füttert. Wenn er deren Verlagen dafür bald etwas bezahlen muss, ist das nur billig – und kein Anschlag auf die Informationsfreiheit.

Das Argument vieler Blogger, das Teilen von Wissen gehöre zur Grundphilosophie des Internets und irgendwo sei doch jeder User ein Künstler, wird durch häufige Wiederholung nicht besser. Wer ein Lied komponiert, einen Film dreht oder ein Buch schreibt, kann seine Rechte daran einer Produktionsfirma, einem Verlag oder einer Verwertungsgesellschaft abtreten. Einen Zwang, dieses Werk jedem jederzeit und womöglich noch gratis zugänglich zu machen, lässt sich aber auch aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht herauslesen, nach dem geistige Werke irgendwann zu einem kulturellen Allgemeingut werden. Ein Konzerthaus verlangt für einen Abend mit zeitgenössischer Musik selbstredend Eintritt – im Internet aber sollen die gleichen Stücke umsonst zu haben sein? Absurder geht es kaum.

Natürlich müssen sich mit den neuen technischen Möglichkeiten die Methoden und die Vergütungssysteme ändern, die Urhebern zu ihrem Recht verhelfen – nicht jede Kopie eines Textes oder eines Liedes lässt sich auf der Datenautobahn zu jedem Nutzer zurückverfolgen. Deshalb aber darf die Politik die Rechte schöpferisch Schaffender nicht generell beschneiden, wie es unter anderem die Piratenpartei fordert. Geistiges Eigentum ist kein Eigentum zweiter Klasse und das illegale Herunterladen von Musik kein Kavaliersdelikt. Die Freiheit des Internets endet dort, wo sie die Rechte anderer berührt – und das gilt keineswegs nur für das Urheberrecht.

Autoren wollen nicht nur gelesen, Musiker nicht nur gehört und Schauspieler nicht nur gesehen werden – sie wollen mit ihren sehr speziellen Talenten auch ihren Lebensunterhalt verdienen. Die digitale Anarchie jedoch, die im Internet teilweise herrscht, weil das illegale Kopieren und viele andere Rechtsverstöße bislang kaum verfolgt, geschweige denn geahndet werden, hat bei der Netzgemeinde Begehrlichkeiten geweckt, die ein Rechtsstaat nicht erfüllen kann und auch nicht erfüllen darf. Wer im Laden eine DVD mitgehen lässt, ist genauso ein Dieb wie der, der sich auf einer der einschlägigen Plattformen schon vor dem Kinostart den neuesten Blockbuster aus Hollywood herunterlädt. Gegen diese Mentalität des Mitnehmens hilft nur ein strenges und konsequent durchgesetztes Urheberrecht.

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