Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Meinung
  3. Kommentar: Der Rechtsstaat  muss jetzt handeln

Kommentar
30.11.2011

Der Rechtsstaat  muss jetzt handeln

Die Chance, mit einem Verbotsantrag gegen die NPD in Karlsruhe durchzudringen, ist gestiegen.

An der Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen NPD besteht nicht der geringste Zweifel. Die ausländerfeindliche Partei, deren übles Gedankengut aus der nazistischen Ideologie herrührt, ist auf die Abschaffung der freiheitlichen Grundordnung aus. Verfassungsfeindliches Denken und Agitieren allein sind jedoch kein hinreichender Grund, um eine Partei zu verbieten. Dazu bedarf es vor allem des Nachweises, dass die NPD „aggressiv-kämpferisch“ gegen den demokratischen Staat kämpft und dabei auch vor Gewalt nicht zurückschreckt.

Dieser vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geforderte Nachweis ist der damaligen rot-grünen Bundesregierung im Jahre 2003 nicht gelungen. Der Verbotsantrag wurde abgelehnt – vor allem auch deshalb, weil die in die NPD eingeschleusten V-Leute des Verfassungsschutzes nicht beizeiten „abgeschaltet“ worden waren. Das Urteil der höchsten deutschen Richter war eine Blamage für die Politik und ein billiger Triumph für die Rechtsradikalen.

Die demokratischen Parteien neigten fortan dazu, jeden Gedanken an einen neuerlichen Anlauf zum Verbot der NPD zu verwerfen – zu groß schien ihnen das Risiko, noch einmal an den hohen Karlsruher Hürden zu scheitern. Und überhaupt: Ist es nicht besser, eine extremistische Partei offen auftreten zu lassen, statt sie in die schwerer kontrollierbare Untergrundexistenz abzudrängen? Dieses taktische Argument hat viel für sich – ebenso wie die grundsätzliche Überlegung, dass eine funktionierende Demokratie auch ihren erbittertsten Feinden Auslauf gewährt und gerade dadurch ihre Stärke demonstriert. Sogar auf die Peinlichkeit hin, ihnen Wahlkampfkosten erstatten zu müssen.

In einer Demokratie sollte das Verbot einer Partei das letzte, das ultimative Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Die Entdeckung der Zwickauer Terrorzelle zwingt zu einer neuen Einschätzung der Lage. Wenn zutreffen sollte, dass ein ehemaliger führender Funktionär der Partei Beihilfe zu dem monströsen Verbrechen des Mordes an zehn Menschen geleistet hat, dann wäre erstmals erwiesen, dass die NPD nicht nur das ideologische Rüstzeug für verbrecherische Gewalttaten liefert, sondern hie und da diese auch duldet und fördert. Dann wäre der Punkt erreicht, an dem der Rechtsstaat dem Treiben der Partei auf offener Bühne nicht mehr zusehen darf, sondern seine Entschlossenheit zur Verteidigung der Demokratie demonstrieren muss.

Die Chance jedenfalls, mit einem Verbotsantrag jetzt in Karlsruhe durchzudringen, ist gestiegen – zumindest dann, wenn diesmal alles sorgfältig vorbereitet ist und Beweise für die Verwicklung der NPD vorliegen. Wichtiger und dringender als das Verbotsverfahren ist es jedoch, Konsequenzen aus dem offenkundigen Versagen der Verfassungsschützer und Ermittlungsbehörden zu ziehen.

Nicht im Eiltempo, sondern nach eingehender Prüfung der Versäumnisse und Schwachstellen. Der Bürger will und muss wissen, warum die Sicherheitsdienste den rechtsextremen Mördern über viele Jahre hinweg nicht auf die Spur gekommen sind. Die Zusammenarbeit der Behörden muss verbessert, das rechtliche Instrumentarium (zentrale Neonazi-Datei, Vorratsdatenspeicherung) nachjustiert werden. Der Vorwurf, der Staat sei auf dem rechten Auge blind, ist ebenso Unfug wie die Behauptung, die entsetzlichen Taten belegten eine wachsende Fremdenfeindlichkeit im Land. Worauf es ankommt, ist, dass der wehrhafte Rechtsstaat extremistische Gewalt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft – egal, ob es sich um links- und rechtsextremistische oder islamistische Gewalt handelt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.