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  3. Kammlach: Wer in Kammlach einen Bauplatz will, muss punkten

Kammlach
29.11.2022

Wer in Kammlach einen Bauplatz will, muss punkten

Auch im Kammlacher Baugebiet "Grüntenstraße Süd" soll bald gebaut werden: Am 1. Dezember beginnt das Bewerbungsverfahren für die 24 Bauplätze.
Foto: Mathias Wild (Symbolbild)

Plus Um in Kammlach ein Grundstück zu bekommen, müssen Bauwillige bestimmte Kriterien erfüllen. In manchen Fällen erübrigt sich die Bewerbung aber von vornherein.

Erschlossen ist das Baugebiet „Grüntenstraße Süd“ in Kammlach schon länger, nun sollen die ersten 24 Bauplätze auch bald verkauft werden. Wer bei der Vergabe zum Zug kommt, regelt wie in vielen anderen Unterallgäuer Gemeinden ein Kriterienkatalog, den der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen hat: Er legt fest, womit die Bewerber punkten können, um ihre Chancen auf einen Bauplatz zu erhöhen – und wer von vornherein auf das Bewerbungsverfahren verzichten kann.

Ausgeschlossen sind demnach Interessenten, die nicht selbst in das Haus einziehen wollen, oder die in der Gemeinde bereits eine Eigentumswohnung, ein Haus oder einen Bauplatz besitzen. Dieses Ausschlusskriterium tritt allerdings außer Kraft, wenn die Wohnung oder das Haus für die darin lebende Familie zu klein ist, also beispielsweise drei Personen in einer Zwei-Zimmer-Wohnung leben. Und auch, wer sein bisheriges Wohneigentum innerhalb von zwei Jahren verkauft, nachdem er das neue Haus bezogen hat, kann bei der Vergabe berücksichtigt werden.

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