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Pflege
05.01.2024

E-Rezept im Pflegeheim: Wie funktioniert es?

Seit 1. Januar 2024 ist das E-Rezept Pflicht. Wie funktioniert es aber bei Patientinnen und Patienten im Pflegeheim?
Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

Seit 1. Januar 2024 ist das E-Rezept Pflicht. Wie sieht es aber im Pflegeheim aus? Kann das E-Rezept überhaupt genutzt werden?

Wer ein Rezept vom Arzt benötigt, erhält dieses seit 1. Januar 2024 nicht mehr in Form eines rosa Zettels, sondern als E-Rezept. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist das laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun Pflicht. Eingelöst werden kann das Rezept vor Ort in einer Apotheke oder in einer Online-Apotheke mit der Krankenkassenkarte, per E-Rezept-App oder mit einem Papierausdruck. 

Unter anderem für die rund fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland soll das E-Rezept mehr Komfort bedeuten. Eine Ausnahme stellen hier allerdings Menschen in Pflegeheimen dar - sie machen immerhin rund 16 Prozent der Pflegebedürftigen aus. Doch warum ist das so und wie funktioniert das E-Rezept im Pflegeheim?

Kurz erklärt: Was ist das E-Rezept?

Laut der Gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin, soll das E-Rezept seit 1. Januar weitestgehend den bisher für Rezepte geläufigen "rosa Zettel" bei der Verschreibung rezeptpflichtiger Medikamente und Arzneimittel ersetzen. Ärztinnen und Ärzte können das E-Rezept dabei digital ausstellen und Patientinnen und Patienten können dieses mit der E-Rezept-App, ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder auch mit einem Papierausdruck des E-Rezepts - das funktioniert über einen QR-Code - in der Apotheke einlösen. 

Da die Nutzung des E-Rezepts schon vorher möglich war und laut dem BMG seit 1. Januar 2024 verpflichtend ist, kann es auch in fast allen Praxen - einige Ärztinnen und Ärzte sind aus technischen Gründen bisher nicht in der Lage ein E-Rezept auszustellen und greifen daher weiterhin auf den "rosa Zettel" zurück - und in allen Apotheken eingelöst werden. Bis jetzt (Stand 3. Januar 2024) wurden laut der Gematik bereits 19.095.827 E-Rezepte eingelöst.

E-Rezept im Pflegeheim: Wie funktioniert es?

Menschen, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, sind häufig auf eine Vielzahl von Medikamenten angewiesen, können aber nicht immer eigenständig zur Apotheke gehen, um Rezepte einzulösen. Da es Ärztinnen und Ärzten laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gesetzlich verboten ist, Rezepte per Direktzuweisung an eine Apotheke zu übermitteln, kommt Pflegeheimen bei der Rezeptübermittlung eine zentrale Rolle zu. Bisher - mit dem "rosa Zettel" - wurden die Rezepte von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern laut der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) häufig durch Boten in regelmäßigen Abständen in die mit der Heimversorgung beauftragte Apotheke gebracht. Gängige Praxis sei es außerdem, dass Rezepte vorab per Fax an die jeweilige Apotheke geschickt werden, wenn es besonders eilig ist. 

Beide Abläufe funktionieren mit dem E-Rezept nicht mehr ganz so reibungslos, schreibt die DAZ. Zwar könnten statt der "rosa Zettel" nun die E-Rezept-Codes ausgedruckt, regelmäßig eingesammelt und in die Apotheke gebracht sowie die Papierausdrucke in eiligen Fällen per Fax versandt werden, beides würde aber gegen den Anspruch eines digitalen Rezeptes sprechen. Außerdem müsse die Druck- beziehungsweise Scanqualität stimmen, damit der QR-Code in der Apotheke auch ausgelesen werden könne.

Nicht in jedem Fall erhalten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner aber ein E-Rezept. Bei einer Heimvisite müssen Ärztinnen und Ärzte laut der KBV meist noch auf den "rosa Zettel" zurückgreifen, denn für das E-Rezept wird eine Telematikinfrastruktur (TI) benötigt. Bislang sind in Deutschland von etwa 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen nur rund 600 an die TI angeschlossen. Eine flächendeckende Anbindung der Heime ist der KBV zufolge erst zum 1. Juli 2025 verpflichtend geplant.

Also: Bisher gibt es für das E-Rezept noch keine komplett digitale Lösung für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Je nach Aufenthaltsdauer wurden zum 1. Januar 2024 die Zuschüsse im Pflegeheim erhöht.