Ein Bauplatz, zwei Baupläne: Ungewöhnliche Debatte in Türkheim
Plus Wie es der Bauausschuss des Türkheimer Gemeinderates schaffte, dass ein „unbebaubares“ Grundstück nun doch bebaut werden kann.
Das gibt es auch nicht alle Tage. Dem Bauausschuss lagen zwei verschiedene Bauvoranfragen für ein Grundstück an der Augsburger Straße vor. Ein Antragsteller möchte ein Reihenhaus mit drei Einheiten bauen, der andere zwei Einfamilienhäuser. Bei Bauherren brauchen aber noch Befreiungen vom Bebauungsplan, und dies hat mit der Geschichte dieses Grundstückes zu tun. Die Vorgeschichte verriet Lothar Rogg von der Bauverwaltung des Marktes.
Nach dem Bebauungsplan der Gemeinde Türkheim war das Grundstück bislang unbebaubar
Dieses Grundstück in der sogenannten Baumann-Kurve in Richtung V-Markt war bisher „unbebaubar“. Der Grund: Als der Bebauungsplan aufgestellt wurde, war die Augsburger Straße eine Staatsstraße und deshalb war ein Abstand von 23,7 Meter als Baugrenze eingehalten werden.
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