Ein (Katzen-)Jammer
Amberg/Beckstetten Als Bürgermeister Peter Kneipp die Rechnung des Tierheims Beckstetten gesehen hat, könnte er durchaus in einen Katzenjammer verfallen sein: Rund 1000 Euro musste die Gemeinde zahlen - für vier Katzen. Die hatte ein Tierfreund streunend gewähnt und vorsorglich ins Heim gebracht.
Laut der "Fundtierverordnung" aus dem Jahr 1993 muss die Gemeinde die anfallenden Kosten tragen. In der Praxis lasse der Vollzug jedoch erhebliche Wünsche offen, sagt Stefan Bachschmid, Leiter des Tierheims Beckstetten. Nur zwei Kommunen in der flächenmäßig ausgedehnten Zuständigkeit des Tierheimes, die im Westen bis kurz vor Memmingen reicht, seien eine pauschale Vergütungsvereinbarung eingegangen. Pro Einwohner erhält das Tierheim hier jährlich 0,30 Euro für die Unterbringung und tierärztliche Versorgung aller abgegebenen Fundtiere gemäß Tierschutzgesetz.
Die übrigen Gemeinden werden je Einzelfall zur Kasse gebeten. Findet also zum Beispiel ein Wanderer eine mutmaßlich dem Besitzer entlaufene Katze und gibt sie im Tierheim ab, dann ist die Gemeinde Rechnungsempfänger, in der der Fundort liegt. Das Tierheim ordnet bei den oft verwahrlosten, kranken Tieren neben der Erstversorgung Impfung, Entwurmung und Kastration an. Überdies kann es bis zu 28 Tage für die Unterbringung berechnen - dann erst gilt es als "herrenlos" -, sodass leicht ein Betrag von mehreren hundert Euro für eine Fundkatze zusammenkommt.
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