Mordversuch: Angeklagter fühlt sich in Haft sicher
Plus Der mutmaßliche Täter hatte wohl vor dem Opfer panische Angst. Ist er überhaupt schuldfähig?
Zäh arbeitet die erste Strafkammer des Landgerichts Memmingen unter Vorsitz von Richter Christian Liebhart die Zeugenliste ab. Dabei soll geklärt werden, ob der angeklagte 22-jährige Gambier schuldfähig ist. Denn am Tatablauf gibt es keine großen Unbekannten mehr, Täter und Zeugen haben den Sachverhalt weitgehend eingeräumt. Wie berichtet hatte der Angeklagte den Geschädigten letzten August früh um fünf Uhr geweckt und ihm an der Zimmertür ein Messer in den Bauch gestoßen. Vorher sei er in einem traumatischen Gespräch zu dem Schluss gekommen, dass das Opfer „das Böse“ sei, von dem er sich trennen müsse.
Das Gericht versucht, sich ein Bild von dem Angeklagten zu machen, der auf einen Mitbewohner eingestochen haben soll
Erste Schlüsse über den Gemütszustand des Angeklagten brachte die Aussage der Psychologin der Justizvollzugsanstalt. Der Angeklagte sei in der U-Haft ruhiger geworden, nach dem ihm versichert worden sei, dass der Geschädigte ihn im Gefängnis nichts anhaben könne.
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