Welches Dach hätten S’ denn gern?
Abweichung vom Bebauungsplan löst im Bauausschuss eine Grundsatzdiskussion aus
Pultdach, Satteldach, Toskanahaus mit Walmdach oder Penthaus mit Flachdach: Die heutigen Bauherren haben verschiedene Wünsche. Da war es früher im Bauausschuss schon einfacher, als (fast) nur Satteldächer gebaut wurden. Anders am Montag: Da lag den Stadträten bereits das zweite Vorhaben vor, das vom neuen Bebauungsplan am Hans-Albus-Weg abweichen will. Nach einer längeren Diskussion lehnte der Ausschuss den Antrag mehrheitlich ab.
Laut Stadtbaumeister Gerhard Frey gelte in dem Gebiet der Bebauungsplan „Westernacher Straße westlich, Schinderweg nördlich“. Darin sind unter anderem Dächer mit einer Neigung von 20 bis 25 Grad festgelegt. Das geplante Einfamilienhaus samt Garage sollte jedoch nach den Wünschen des Bauwerbers ein begrüntes Flachdach erhalten. Eine weitere Festsetzung betreffe die Wandhöhe von Grenzgaragen. Diese dürfe maximal drei Meter betragen. Die beantragte Doppelgarage habe aber eine Höhe von 3,7 Meter.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.