Warum flog der Aschenbecher?
Körperverletzung konnte einer 19-Jährigen im Nachhinein nicht mehr nachgewiesen werden
Wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung stand eine 19-jährige Ostallgäuerin vor dem Kaufbeurer Amtsgericht. Sie soll im Sommer 2015 ihrem damaligen Verlobten in der gemeinsamen Wohnung einen Aschenbecher gegen den Rücken geworfen haben, woraufhin dieser über Schmerzen klagte. Im November desselben Jahres zerstörte sie die Playstation des Mannes im Wert von 150 Euro. Daraufhin erstattete er Anzeige bei der Polizei.
Die Zerstörung der Playstation gab die Angeklagte vor Gericht ohne Umschweife zu. Sie gab als Grund ihres Handelns an, dass ihr Verlobter seit einiger Zeit nach der Arbeit nur noch zu ihr in die Wohnung kam, um „zu essen, schlafen, zocken und seinen Frust abzulassen.“ Er habe sich nicht mehr für sie und ihren gemeinsamen neugeborenen Sohn interessiert. Daher habe sie mehrfach angekündigt, seine Playstation zu zerstören. Dies tat sie letztendlich auch. Als Entschädigung bekam ihr Verlobter zu Weihnachten eine gebrauchte Playstation und 80 Euro als „Zuzahlung“, wodurch „alles wieder gut“ war. Zum Vorwurf der Körperverletzung erzählte sie, dass ihr Partner zu ihr sagte, sie solle den Aschenbecher zu ihm werfen, als er in der Wohnung eine Zigarette rauchen wollte. „Ich warf ihm den Aschenbecher zu, er hat ihn aber nicht gefangen, sondern er ist vor ihm auf den Boden gefallen“, so die Angeklagte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.