Ausgleichsflächen: Umsetzung kann nicht erzwungen werden
Werden große Baugebiete im Unterallgäu ausgewiesen, müssen Kommunen einen Ausgleich für die Natur schaffen. Doch manche Gemeinde lässt Gras darüber wachsen.
Ein spektakuläres Bild bietet sie nicht, diese Wiese außerhalb von Boos – gesäumt von Brennnesseln, mit einem Tümpel in der Mitte. Doch Maximilian Simmnacher gefällt, was er sieht: Denn auf der Fläche, früher intensiv landwirtschaftlich genutzt, wachsen inzwischen zum Beispiel Binsen und Labkraut. Simmnacher hat dort auch Amphibien sowie Libellenarten wie die Hufeisenazurjungfer entdeckt. „Mit der Bekassine hält sich auch eine absolut wertgebende Vogelart hier auf – leider bisher nur auf dem Durchzug und nicht zum Brüten.“ Doch all das seien Zeichen einer Entwicklung in die richtige Richtung – hin zur artenreichen Nasswiese.
Simmnacher ist Fachkraft für Naturschutz der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Von Amts wegen hat er ein Auge auf Ausgleichsflächen, die im Unterallgäu ausgewiesen werden. Damit muss zum Beispiel bei Straßenbau, der Schaffung von großflächigen Wohngebieten oder Gewerbeflächen die Beeinträchtigung der Natur kompensiert werden. Abhängig vom Ausmaß des Eingriffs ergibt sich die Dimension der Ausgleichsmaßnahme.
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