Hilfe für Unterallgäuer Vereine: Wie klappt eine Mitgliederversammlung trotz Corona?
Bei einer digitalen Fortbildung informiert Karl Bosch Unterallgäuer Vereine. Diese müssen trotz Corona Mitgliederversammlungen einberufen. Wie das auch virtuell gut klappen soll.
Vereine müssen Mitgliederversammlungen einberufen – sie sind dazu gesetzlich verpflichtet. Doch wie funktioniert das während der Corona-Pandemie? Dazu bot der Landkreis Unterallgäu nun eine Informationsveranstaltung an – virtuell natürlich.
Referent Karl Bosch erklärte, seit 2020 ist es laut Gesetz möglich, Mitgliederversammlungen auch online abzuhalten. Das A und O solcher Veranstaltungen sei eine gute Vorbereitung. Zunächst müsse die Satzung geprüft werden – deren Regelungen gelten auch für eine virtuelle Mitgliederversammlung, also zum Beispiel Form und Frist der Einladung, wie abgestimmt wird und ab wann eine Mitgliederversammlung beschlussfähig ist. Zudem seien folgende Fragen vorab zu klären:
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