Neue Regelungen für den Erhalt der Artenvielfalt
Das Bienen-Volksbegehren in Bayern zieht gesetzliche Änderungen nach sich. Das Unterallgäuer Landratsamt erklärt, was man beachten muss.
Zum Schutz der Artenvielfalt gelten ab sofort neue Regelungen. Die gesetzlichen Änderungen, die nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ beschlossen wurden, sind am 1. August in Kraft getreten. Darauf weist das Landratsamt Unterallgäu hin.
Das sollte man nach dem Bienen-Volksbegehren beachten
Die neuen Regelungen betreffen vor allem den Naturschutz, aber zum Beispiel auch das Wasserrecht. Da ein Verstoß gegen die Vorschriften nun mit Bußgeld geahndet werden kann, sollte künftig Folgendes beachtet werden:
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