Welche Unterallgäuer ihre Führerscheine jetzt umtauschen müssen
Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, sollte nicht warten, rät das Landratsamt Unterallgäu. Alle anderen hingegen schon - aus guten Gründen.
Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen Führerschein aus Papier hat, sollte diesen jetzt umtauschen. „Alle anderen sollten unbedingt noch warten“, sagt Rita Helms, Leiterin der Führerscheinstelle am Landratsamt. Bis 2033 muss dann jeder den neuen, auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein haben.
Wie in ganz Deutschland hat auch im Unterallgäu der Umtausch von Führerscheinen begonnen. Als erstes umgetauscht werden müssen Papierführerscheine. Personen mit Jahrgang 1953 bis 1958 benötigen das neue Dokument bis 19. Januar 2022. „Jeder, der noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein hat und in diesem Zeitraum geboren ist, sollte den Kartenführerschein schon möglichst bald beantragen“, rät Helms. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Mitgebracht werden müssen der bisherige Führerschein, Ausweis oder Pass sowie ein aktuelles biometrisches Foto. Beantragt man den neuen Führerschein im Landratsamt, kann dieser in vielen Fällen direkt nach Hause geschickt werden. Die Kosten betragen 30,30 Euro. Man kann den Umtausch aber auch bei der Gemeinde beantragen.
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