"Wunderheilerin" muss nun doch nicht ins Gefängnis
Nicht die Straftaten der "Wunderheilerin" wurden im Berufungsverfahren vor dem Landgericht nochmals geprüft, sondern lediglich das Strafmaß. Sie muss nun doch nicht ins Gefängnis.
Auch beim Berufungsverfahren vor dem Landgericht Memmingen ließen sich Richter Herbert Krause, die Staatsanwältin und die beiden Schöffen nicht sehr von tränenreichen Aussagen der ehemaligen Entspannungspädagogin aus dem Wertachtal beeindrucken. "Sie waren bereits schon zweimal wegen des selben Deliktes verurteilt und haben lustig weitergemacht. Sie haben doch genau gewusst, dass Cortison in der Salbe enthalten ist, die sie verkauft haben", urteilte der Richter.
Die seit 36 Jahren praktizierende Entspannungspädagogin, die keinerlei Ausbildung in einem medizinischen Beruf besitzt, will aber dem Arzt vertraut haben, der ihr diese Salben verkauft hat. Er habe ihr versichert, dass er kein Cortison verwende und so habe sie auch diese Auskunft an ihre Patienten weitergegeben. "Ich wollte den armen, an Neurodermitis leidenden Kindern, doch nur helfen!" versicherte sie im Berufungsverfahren mehrmals.
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