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Bebauungsplan
20.07.2011

Vorerst nur ein neuer Name

Statt vom „Gewerbegebiet Erisried-Süd“ ist künftig nur noch von der „Möbelschreinerei Engel“ die Rede

Stetten Das Interesse an der jüngsten Sitzung des Stettener Gemeinderats war groß. Elf Besucher hatten sich im Pfarrheim eingefunden, um die Fortsetzung eines langjährigen Reizthemas zu verfolgen: Auf der Tagesordnung stand der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Erisried-Süd“. Er umfasst die Schreinerei Engel sowie ein weiteres Grundstück der Firma, die ihren Betrieb gerne vergrößern würde. In der Sitzung wurden nun die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwände mehrerer Nachbarn behandelt. Wie berichtet stehen sie der geplanten Erweiterung der Schreinerei überaus skeptisch gegenüber.

So befürchten einige, dass der vergrößerten Schreinerei später weitere Betriebe folgen könnten und so im Laufe der Zeit ein zusätzliches Gewerbegebiet entsteht. Geschürt hatte diese Sorge wohl nicht zuletzt der Name des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der bisher als „Gewerbegebiet Erisried-Süd“ geführt wurde. Laut Michael Beisse, dem Anwalt von Rudolf Engel, sei ein Gewerbegebiet jedoch keineswegs das Ziel des Bebauungsplans. Dieser solle lediglich die aus wirtschaftlichen Gründen dringend nötige Erweiterung der Schreinerei ermöglichen. Er empfahl, statt vom „Gewerbegebiet Erisried-Süd“ künftig vom „vorhabenbezogenen Bebauungsplan Möbelschreinerei Engel“ zu sprechen. Ein Vorschlag, dem die Räte letztlich auch einstimmig folgten. Über die übrigen Einwände wollen sie jedoch erst entscheiden, sobald ein Gutachten zur Luftreinhaltung vorliegt, das Engel in Auftrag gegeben hat.

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