Ab wann die Gülle wieder fließen darf
Im Winter dürfen Felder in einer bestimmten Zeit nicht gedüngt werden. Und nach Ende der Sperrfrist auch dann nicht, wenn strenger Bodenfrost herrscht.
Darf jetzt schon Gülle auf die Felder gespritzt werden? Das fragte ein Bürger, der im Unterallgäu vor einigen Tagen gesehen hat, wie ein Landwirt mit zwei großen Lastwagen Gülle zum Feld fuhr und die Flüssigkeit dort verteilen wollte. Es war Vormittag, der Boden nach einer eisigen Nacht noch gefroren. Da sei es doch verboten, den Acker zu düngen, sagte der Mann. Er machte auch auf eine Sperrfrist aufmerksam: Bis Ende Februar dürfe im Unterallgäu keine Gülle ausgebracht werden.
Das stimmt teilweise, heißt es beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim (AELF) auf Anfrage dieser Redaktion. Es komme darauf an, um welchen Untergrund es sich handle. Auf Grünland dürfe Gülle in diesem Jahr im Unterallgäu tatsächlich erst ab 1. März ausgefahren werden. Auf Ackerflächen hingegen habe sie am 31. Januar geendet.
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