Klinikverbund: Bei der Satzungsänderung liegt die Tücke im Detail
Die Satzung des Klinikverbunds soll geändert werden. Was nach einer reinen Formsache klingt, birgt Zündstoff.
Unerwartet hoch hergegangen ist es in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses. Und zwar ausgerechnet bei einem Punkt, bei dem das wohl nur wenige erwartet hätten: Auf der Tagesordnung stand eine Satzungsänderung der Klinikverbund Allgäu gGmbH. Auf den ersten Blick eher eine Formalie. Aber eben nur auf den ersten.
Zunächst ging es darum, die Unternehmenssatzung zu ändern. Demnach sollen drei Tochtergesellschaften des Klinikverbunds, nämlich die Reha-Klinik Allgäu GmbH, die OKS Klinik-Service GmbH und die AKS Klinik-Service GmbH, in gemeinnützige Gesellschaften umgewandelt werden. Dadurch müssen sie keine Ertragssteuern mehr zahlen. Dies ist bislang anders, da die Gesellschaften steuerlich als gewinnorientiert behandelt werden, obwohl sie es nicht sind. Dieser Punkt war unter den Ausschussmitgliedern unstrittig. Ganz anders sah das jedoch bei der ebenfalls zur Abstimmung stehenden Änderung des Wahlverfahrens für den Aufsichtsrat aus.
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